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Thema: Gehaltsfrage

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    TBSE performer Avatar von test
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    Die meisten Tarifverträge erlauben die Vorweggewährung von Stufen bzw. Zahlung von Zulagen bis 20% der 2. Stufe auf die Endstufe. Ich würde an deiner Stelle über so etwas z.b. verhandeln.
    Mir persönlich war aber das mehr an Freizeit durch wegfallende Bereitschaftsdienste ganz recht, weswegen ich den Verdienstausfall nciht so schlimm fand. ;)
    Alternativ kannst du natürlich fragen, ob du weiter Bereitschaftsdienste machen kannst, wenn du so wild darauf bist ;)
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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  2. #7
    TBSE performer Avatar von test
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    Zitat Zitat von j.r. Beitrag anzeigen
    Mein Fach ist Gyn ;)

    Meine Frage wäre, ob sich dann darüber verhandeln lässt, dass ich die Rufdienste dann auch wie ein Oberarzt bezahlt bekomme.
    Das wird meiner Meinung nach nicht gehen, da der Rufdienst üblicherweise an deinem Stundenentgelt orientiert ist und zumindest die Tarifverträge, die ich kenne, hier keine Vorweggewährung erlauben. Ich würde eher auf eine KOmpensation durch Vorweggewährung von Stufen bzw. eine Zulage hin verhandeln.
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  3. #8
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    Der Vorteil bei uns durch Bereitschaftsdienste ist der, dass ich ja am nächsten Tag nach Hause gehen kann.
    Mit Rufdiensten habe ich eine 5 Tage Woche von mind. 8-18Uhr.

    Und natürlich muss ich wissen, ob sich mein Grundgehalt ändern wird.

    Das hab ich übrigens mittlerweile im TV- Ärzte Vertrag gefunden.
    Ob es hilft?

    § 17
    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
    (1) Wird der Ärztin/dem Arzt vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die
    den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht,
    und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für
    die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten
    Tag der Übertragung der Tätigkeit.
    (2) Die persönliche Zulage bemisst sich für Ärztinnen und Ärzte, die in eine der
    Entgeltgruppen I bis IV eingruppiert sind, aus dem Unterschiedsbetrag zu dem
    Tabellenentgelt, das sich für die Ärztin/den Arzt bei dauerhafter Übertragung
    nach § 20 Abs. 4 ergeben hätte.



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  4. #9
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    Hatte sowas ähnliches wie Du, war FOA geworden, bevor ich die Facharztprüfung absolviert hatte. Hab damals nen aussertariflichen Vertrag mit speziellen Zulagen bekommen, is alles Verhandlungssache, red mal mit Deinem Chef/Verwaltung, was sie Dir so anbieten können.
    "Ich habe mein halbes Vermögen für Frauen, Autos und Alkohol ausgegeben, die andere Hälfte habe ich verprasst." ( George Best )



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  5. #10
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    Wenn du als Oberarzt angestellt bist, bekommst du auch ein Gehalt als Oberarzt. Ich habe irgendwo als ich in einer ähnlichen Situation war, mich mal schlau gemacht: eine geringe Prozentzahl - ich glaube es waren zwischen 1 und 3 Prozent aller Oberärzte- haben kein Facharzttitel in dem jeweiligen Fach, d.h. da sind fortgeschrittene Assistenten genauso dabei, wie Fachärzte verwandter Fächer.
    Marburger Bund hatte ich mich damals übrigens auch erkundigt, die waren bei den Vertragsformalitäten recht hilfreich. Hintergrunddienst ist Verhandlungssache, aber wie die Vorschreiber schon meinten, wenn du freiwillig Vordergrunddienste machst, hat vermutlich keiner was dagegen.



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