ne ich meinte danach, also auch nach dem 25. geburtstag. frueher ging ja eh bis 27.
Hm... zumindest bei uns im Krankenhaus ist es ganz und gar nicht so, dass die FSJler irgendwie gegenüber den normalen Praktikanten benachteiligt wären. Sie gehören eher etwas mehr zum Team dazu als die Praktikanten, die nach kurzer Zeit wieder weg sind. Und die unentgeltlichen Praktikanten können sich auch absolut nicht den Dienst so legen, wie sie es gerne hätten... Klar, wenn mal was wichtiges ist, kann man das absprechen, da ist es aber egal, ob man Praktikant, Schüler oder Schwester ist.
Vielen Dank für eure Antworten und Infos!
Ich schließe daraus, dass mir der Großteil eher ein FSJ empfiehlt.
Bei mir ist es eben nur so, dass ein Praktikum mit weniger Aufwand verbunden wäre (ich bin Leistungssportler und habe häufig Training, Wettkämpfe. Darauf kann ich dann meistens auch die Arbeitszeiten ausrichten etc.)
Den großen Vorteil, besonders für das Medizinstudium, erkenne ich im FSJ nicht. Im Praktikum arbeite ich genauso im Krankenhaus; habe Patientenkontakt; kann mich vergewissern, dass Medizin das richtige ist und habe meine drei Monate Pflegepraktikum für das Studium absolviert (Es verfällt auch nicht, entgegen einiger Meinungen -> https://www.thieme.de/viamedici/medi...n2.html#anker7 )
Und durch den Sport kann ich meine Zeit das restliche Jahr noch relativ sinnvoll nutzen, sofern ich nicht noch ein weiteres Praktikum absolviere (Ich hab da eventuell an Pathologie/Histologie gedacht, hat damit jmd. Erfahrungen?).
Und muss man sich eig. arbeitslos melden, wenn ich ein Jahr nur mit Praktika überbrücke?
LG
inhaltlich waeren fsj u praktikum natuerlich gleich. ich konnte mir mein kpp auch relativ frei legen, hatte immer z dienst. war aber auch deutlich laenger da als 3 monate.
das kommt auf die station an, kann man pauschal nicht sagen. als fsjler kann man diese freiheiten bestimmt auch haben.
in deinem link steht aber auch, dass man sich beim lpa erkundigen soll wir haben uns das mit dem verfallen nicht ausgedacht.
wie gesagt, du wirst die volle wartezeit brauchen und daher wohl eine ausbildung machen oder? dann braeuchtest du gar kein kpp.
arbeitslos melden must du dich nicht. stehst dem arbeitsmarkt ja nicht zur verfuegung.