teaser bild
Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 15 von 17
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    29.08.2013
    Beiträge
    80
    Okay,dann werde ich mich da nochmal erkundigen. Ich nehme jetzt erstmal am Losverfahren teil und mache dann mein Praktikum (außer der unwahrscheinliche Fall des Losglücks tritt ein ;) )
    Nächstes Jahr dann entweder USA oder Ausbildung zum Physio (Da wird ja kein KPP angerechnet, oder?)
    LG



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #12
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    17.06.2012
    Ort
    Göttingen
    Semester:
    2.
    Beiträge
    40
    Auf meiner KPP-Station ist ein Physioschüler, der vor der Ausbildung 1 Monat Praktikum in der Pflege machen muss. Weiß nicht, ob das überall so ist, aber wenn ja, dann kann man sich da ja auch erkundigen, was als Praktikum angerechnet wird^^
    Ansonsten: Als FSJler darf man mit der Zeit viel mehr als als Praktikant. Dass es in deinem Ort keine Stellen mehr gibt, ist doof, aber achte mal darauf, bestimmt springen da noch ein paar ab, sei es nun fürs Studium oder weil es ihnen einfach nicht gefällt. ;)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #13
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    24.05.2012
    Ort
    Göttingen
    Semester:
    5.VKS
    Beiträge
    189
    Zitat Zitat von Medici3000 Beitrag anzeigen
    Und muss man sich eig. arbeitslos melden, wenn ich ein Jahr nur mit Praktika überbrücke?
    LG
    Ich denke es wäre schon sinnvoll sich arbeitslos zu melden...sonst könntest du hinterher Probleme mit der Rentenversicherung bekommen wenn dir ein Jahr im Lebenslauf fehlt. Du zahlst ja in der Zeit nichts ein! Würde mich da lieber erkundigen



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #14
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    16.08.2011
    Beiträge
    2.822
    man kann sich nicht arbeitslos melden und ein Praktikum machen, weil man dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht.
    macht man Praktikum hat man auch kein Geld, es sei denn die zahlen was für das Praktikum.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #15
    ehemals JuleHL
    Mitglied seit
    17.07.2011
    Semester:
    10
    Beiträge
    87
    man hat zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder schule und arbeit etc immer 4 Monate Überbrückungszeit, in welcher man sich nirgends melden muss. danach sollte man sich, falls man noch keine Ausbildung gemacht hat oder uni besucht hat ausbildungssuchend, nicht arbeitslos melden (auch wenn man es nicht wirklich tut, wegen warten auf den studienplatz), damit man a) weiter Kindergeld beziehen kann und b) weiterhin für die rentenkasse registriert ist und später keine Probleme bekommt. es gibt dann einen offiziellen nachweis für die rentenkasse.
    ein Praktikum zählt auch als Verlängerung dieser Überbrückung, bin mir nur nicht sicher über welchen Zeitraum, aber auch die praktikumszeit sollte gemeldet werden.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook