Stimmt. Nur frage ich mich gerade, warum mein Pflegeexamen damals nicht ausgereicht hat ;)
Da hiess es: "Ja, schön. Aber das brauchen wir schriftlich auf dem Vordruck blablala...."
Deswegen mein Einwand: Je nachdem, wie cool dein Prüfungsamt ist. Manche sagen passt, manche verlangen ein Schreiben. Oder Anerkennung durch LPA.
§6, Satz 2, Absatz 4:
Auf das Krankenpflegepraktikum nach $6.1 ist anzurechnen: Eine Ausbildung in Krankenpflege.
Vorlegen, oder hinschicken musst du es auf jeden Fall.