teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 8
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    21.05.2009
    Ort
    Berlin
    Semester:
    Fertig
    Beiträge
    154

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Das ist doch nicht realistisch, dass der Hausarzt die einzelnen Wunden dokumentiert mit Maßband und Fotoapperat.

    Ich finde D passender, obwohl es doch eigentlich eine Untersuchung durch einen Rechtsmediziner sein müsste als durch einen Unfallchirurg.



  2. #2
    Unregistriert
    Guest
    Rechtsmedizinaltfrage und das mehrfach.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    21.05.2009
    Ort
    Berlin
    Semester:
    Fertig
    Beiträge
    154
    Danke, aber "tolles" Argument.



  4. #4
    Unregistriert
    Guest
    "Auf Strafverfolgund hat derr entscheidungsfähige Verletzte bisher nicht hingewirkt"

    Das ist ein Erwachsener der selber entscheiden darf was er wie wann machen will!

    D- ist doch ausgemachter Quatsch, ....der Arzt erstattet sofort telefonisch Strafanzeige.....verzicht auf Verletzungsdokumentation weil Staatsanwaltschaft aufgrund von Gewaltschutzgesetz die unfallchirurgische! Untersuchung Anordnet!



  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    21.05.2009
    Ort
    Berlin
    Semester:
    Fertig
    Beiträge
    154

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Strafanzeige in Absprache mit dem Patienten



Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook