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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.08.2007
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
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    Zitat Zitat von Lisa111 Beitrag anzeigen
    Durch ein kurzes telefonisches Gespräch konnte naber Missverständisse (zu meinem Gunsten ;)) schnell und unbürokratisch gelöst werden.

    P.S. Hängt wie immer aber vom Bundesland ab...
    Und davon, ob man mit einer pampigen Art dort anruft



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  2. #12
    Maximalinvasiv Avatar von Miyu
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    19.08.2008
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    1. WBJ Knochenkommando
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    1.701
    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Ich verstehe es genauso wie du, Coxy-Baby.
    Ich versteh es gar nicht.



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  3. #13
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    02.04.2003
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    CEA
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    Zitat Zitat von Miyu Beitrag anzeigen
    Ich versteh es gar nicht.
    Dito



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  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    Beiträge
    3.759
    Zitat Zitat von kenntmuellers Beitrag anzeigen
    Seit 2012 bin ich im Ausland und [...] deshalb habe ich mich vom Kammer Beitrag befreit.

    Jetzt brauche ich eine aktuelle Unbedenklichkeitbescheinigung für Medical Council in diesem Land. Die Ärztekammer hat mir mitgeteilt,dass Sie nur bis 2012 erteilen können.
    Erst hab ichs auch nicht verstanden. Inzwischen glaube ich es geht um die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Und da ist für mich die Sache klar: nicht in Deutschland bei einer Ärztekammer als aktiver Arzt angemeldet, also gibts auch von der entsprechenden Landesärztekammer keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Wenn ich das richtig verstanden hab...

    Lösung: in Deutschland wieder anmelden, bezahlen, dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern



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  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    09.03.2008
    Beiträge
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Erst hab ichs auch nicht verstanden. Inzwischen glaube ich es geht um die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Und da ist für mich die Sache klar: nicht in Deutschland bei einer Ärztekammer als aktiver Arzt angemeldet, also gibts auch von der entsprechenden Landesärztekammer keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Wenn ich das richtig verstanden hab...

    Lösung: in Deutschland wieder anmelden, bezahlen, dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern
    Dear sir, Thank you for your kind reply. Since i havent spoken German for the past 1 year.I think I lost the touch with the German Language.As u said I will call them tomorrow and request them to allow me to pay the German Beitrag. Danke



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