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Erst hab ichs auch nicht verstanden. Inzwischen glaube ich es geht um die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Und da ist für mich die Sache klar: nicht in Deutschland bei einer Ärztekammer als aktiver Arzt angemeldet, also gibts auch von der entsprechenden Landesärztekammer keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Wenn ich das richtig verstanden hab...
Lösung: in Deutschland wieder anmelden, bezahlen, dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern
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