- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Lieber kenntmuellers,
wenn man sich Deine Aussagen hier so durchliest, dann werden die meisten einfach nicht verstehen, was Dein Problem ist!
Da Du aber auch wirklich alles tust, um bei den Forenusern eine Lösung Deines Problems zu erhalten, indem Du Dich wie die Axt im Walde aufführst, sinkt evtl. auch die Motivation, sich mit dem Problem weiter zu beschäftigen!
Ich bin eher zufällig auf die (wahrscheinliche) Lösung des Beitragproblems gekommen!
Wenn Du Dich bei der ÄK anmeldest und danach nicht die freiwillige Selbsteinstufung vornimmst (oder diese vornimmst aber keine Nachweise zum Verdienst beilegst), dann darf die Kammer Dich zum Höchstbeitrag veranlagen. Das wird in Deinem Fall eben der Betrag von 4995,00€ sein. Nachdem Du gegenüber der Kammer erklärt hast, dass Du in Deutschland nicht tätig bist, haben sie Dich in die Gruppe 1 (Arbeitslos oder nicht tätige Ärzte) eingestuft / zurückgestuft. In WL sind das 13 oder 17€. Bei Dir anscheinend 20€. Soweit ist doch alles richtig gelaufen seitens der ÄK!
Dann hast Du Dich komplett von der Beitragspflicht befreien lassen weil Du ins Ausland gewechselt bist. Auch das ist doch in Ordnung.
Und was willst Du jetzt genau? Und wozu? Und was für eine Prüfung? Und was für eine Bescheinigung ist das?
Alles Fragen, die WIR nicht wissen können. Und die DU in verschwurbelten Sätzen halbwegs angedeutet hast.
Aber da Du ja lieber anderen Kopfnüsse verteilst wünsche ich Dir viel Glück bei der Lösung Deines Problems! Vor allem würde ich mich über eine Rückmeldung bzgl. des Telefonats mit der ÄK freuen, wo Du ja wie die Axt im Walde bei denen mal gepflegt auf den Tisch schei$$en willst! Viel Erfolg!