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  1. #1
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Das Huhn steht mal wieder aufm Schlauch.

    Gestern habe ich mich mit einer Kollegin unterhalten und Thema war unter anderem die drohende FA-Prüfung.

    Mein bisheriger Plan war, die Prüfung so bald wie möglich nach Erreichen der Mindestzeit abzulegen, sofern das irgendwie möglich ist. Die 60 Monate sind bei mir Mitte Juli voll, bis dahin sollte ich auch die geforderten Narkosen und das Intensivjahr komplett haben. Für mich selber weiß ich, daß die Prüfungspanik größer wird, je länger ich es vor mir herschiebe...

    Mit dem leitenden OA habe ich schon gesprochen und es ist sogar möglich 4 Wochen Urlaub am Stück vor Beginn der Sommerferien zu bekommen (also den kompletten Juli). Den Urlaubsantrag habe ich bereits abgegeben. Im September soll ich in die Schmerztherapie rotieren und ich bat darum, die Rotation keinesfalls VOR der Prüfung beginnen zu müssen, was mir zugesichert wurde (mein armes Hirn verkraftet das net, so kurz vor der Prüfung nochmal was komplett Neues zu lernen.... ).

    Nun meinte die Kollegin aber, ich könne überhaupt erst NACH Erreichen der Mindestzeit einen Antrag stellen, die Prüfung abzulegen, dh. es kämen noch einige Wochen Bearbeitungszeit dazu, so daß es schwierig werden könnte, einen Prüfungstermin im Juli/August zu bekommen.

    Stimmt das? Auf der Seite der LÄKH finde ich irgendwie keine Infos darüber...

    Das hier ist das einzige, was ich auftreiben konnte, aber so wirklich viele Infos stehen da ja nirgends - wobei ich mich auch frage, ob der Antrag auf Anerkennung einer Facharzt-/Schwerpunkt-/Zusatzbezeichnung denn überhaupt was mit der Anmeldung zur Prüfung zu tun hat... und falls ja, dann hat das Ding einen bescheuerten Namen.

    Vielleicht isses auch einfach nur schon zu spät, um sich über sowas Gedanken zu machen.
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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Hier mal von meiner LÄK (AEKSA)

    "Der Antrag kann erst nach Beendigung der Mindestweiterbildungszeit gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei der Ärztekammer."



  3. #3
    Platin Mitglied
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    Du willst 4 Wochen Urlaub nehmen für die FA-Prüfung... wow

    Aber jetzt zu Deiner Frage. In BW war es möglich, nach RS mit dem zuständigen Sachbearbeiter mich 6 Wochen vor Erreichen der Mindestweiterbildungszeit (bei mir war es das Psych-Jahr) bereits pro forma anzumelden und dann an dem Tag, an dem ich die Weiterbildungszeit (also das Ballerburgjahr) beendet hatte, eine kurze Bestätigung nachzureichen, da jetzt auch die Mindestzeit erfüllt ist. In der Zwischenzeit konnte die Ärztekammer bereits prüfen, ob ich ansonsten die Auflagen/Untersuchungszahlen aufweise.

    Ich habe dann am 16.1. meine Prüfung gemacht, nachdem ich in der ersten Januarwoche die fehlende Bescheinigung über das vollendete Psych-Jahr nachgereicht habe. Hat also super geklappt, aber ob das bei allen ÄK so ist, weiss ich nicht. Ich hatte damals als Begründung auch angegeben, dass ich zum 01.02. ins Ausland wechseln würde und daher gerne die Prüfung vorher unbedingt erledigt haben möchte.

    Der Rest meiner Kollegen und Kumpels, von denen ich es weiss (Innere/Neuro/Anästhesie in Westfalen/Nordrhein/BW), hat jedoch erst mit Erreichen der Mindestweiterbildungszeit überhaupt erst den Antrag gestellt.



  4. #4
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Hey, danke für die schnellen Antworten!

    Zitat Zitat von psycho1899 Beitrag anzeigen
    Du willst 4 Wochen Urlaub nehmen für die FA-Prüfung... wow
    Verrückt, ich weiß. Aber da ich durch Resturlaub und Fortbildungsfrei auch den kompletten Februar frei haben werde, geht das. Es bleiben immer noch Urlaubstage übrig und während der Schmerzrotation (4 Monate) sind längere Urlaube aus organisatorischen Gründen nicht gerne gesehen. Da es für mich kein großes Problem darstellt, werde ich das akzeptieren. Durch Krankheit, Resturlaub und den FA-Urlaub werde ich in der Zeit bis Anfang August dreieinhalb freie Monate haben...

    Ich gucke mal, ob es für Hessen auch solche kulanten Regelungen gibt. Aber auf der homepage find ich halt so nix dazu, falls also jemand was weiß, bin ich über jede Info dankbar!
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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Also das ist total LÄK abhängig. In Bayern machen die glaube ich bevor du nicht alles hast gar nichts. Dann schauen die sich das dann in 3 Monaten mal an und dann fällt denen auf, dass was fehlt. So wars bei einer Arbeitskollegin. Und in Sachsen bei einem Bekannten da wars ähnlich wie bei psycho.



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