Huhn, ich schreib dir heute Abend was zu unserer LÄK... erinner mich per PN, falls ich es vergesse. Im Prinzip hat deine Kollegin für unser Bundesland aber recht und Kulanz war zumindest vor zwei Jahren noch ein Fremdwort
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In Westfalen-Lippe hat das genausogut geklappt wie bei Psych1899, habe sämtliche Bescheinigungen und das Logbuch schon Monate vorher eingeschickt und mir von denen schriftlich bestätigen lassen, was zur Prüfungsanmeldung noch fehlt. Hat super geklappt, hab dann direkt am Tag, als die Weiterbildungszeit abgeschlossen war, den Antrag losgeschickt und 4 Wochen später die Prüfung abgelegt.
Einfach mal beim zuständigen Sachbearbeiter anfragen, ob die das auch so mitmachen
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
Huhn, ich schreib dir heute Abend was zu unserer LÄK... erinner mich per PN, falls ich es vergesse. Im Prinzip hat deine Kollegin für unser Bundesland aber recht und Kulanz war zumindest vor zwei Jahren noch ein Fremdwort
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
Ich zitiere mal meinen alten Chef: Melden Sie sich nach der WBZ so an, dass Sie die Prüfung nach den drei Anstandsmonaten ablegen können.
Er meinte, sofort am Wochenende nach der Mindestzeit Prüfung machen wollen, tut man nicht...
I'm a very stable genius!
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Hatte er auch eine Begründung für diese bekloppte Meinung?
In Nordrhein darf man sich laut offizieller Aussage auch erst nach Erreichen der Mindest-WB-Zeit anmelden. Aber ich kenne mehrere Kollegen, die sich dennoch zu den Stichtagen (NRW hat sechs mal zwei feste Prüfungstage im Jahr für alle Fächer mit entsprechender Deadline zur Anmeldung) anmelden konnten im letzten oder vorletzten WB-Monat wenn sie vom WB-Befugten eine Bestätigung des Erreichens der geforderten Monate im Voraus und auch nochmals dann danach vorlegen konnten.