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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Anmeldung bei mir war kurz nach erreichen der Weiterbildungszeit, mir wurde gesagt, dass es vorher nicht geht. Ich hab allerdings nicht hartnäckig nachgebohrt. Ärztekammer Niedersachsen.
    Nach Anmeldung kam nach 5 Tagen ein Brief was noch fehlt oder wo noch Sachen nachgereicht werden sollten.
    Nachdem das geklärt war hatte ich einen Prüfungstermin ca. 4 Wochen später.

    Summasummarum hatte ich also nach Anmeldung 6 Wochen später die Prüfung, allerdings ohne frühzeitige Anmeldung.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


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  2. #12
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Aaalso, dann will ich mal erzählen, wie das in unserem schönen Bundesland so lief... vorweg: Ich habe keine Ahnung, ob die beteiligten Personen seitens der LÄK noch dort arbeiten oder ob das Team inzwischen gewechselt hat...
    Ich hatte kurz nach Erreichen der kompletten Weiterbildungszeit meine Sachen eingereicht. Und dafür hatte ich NATÜRLICH rechtzeitig bei der Sekretärin meines Chefs Bescheid gegeben, dass ich dieses Zeugnis/Empfehlungsschreiben von Cheffe brauche. Blöderweise hatte sie diesen Wisch zwei Tage VOR Ablauf meiner Weiterbildungszeit geschrieben, was mir nicht aufgefallen ist.
    Sachen also eingereicht und locker einen Monat nichts gehört. Der Ausschuss, der über die Zulassungen entscheidet, tagt hierzulande nämlich einmal im Monat und meine Sachen waren knapp zu spät eingegangen. Nun denkt man ja, dass die Sachbearbeiterin bei der LÄK vor der Sitzung mal die ganzen Anträge durchgeht und schaut, ob was fehlt oder was noch geändert werden muss. Wäre ein Leichtes, eine schnelle Mail oder gar einen Brief zu schreiben und den Antragsteller zu informieren, damit er rechtzeitig zur nächsten Sitzung alles parat hat. Neee, falsch gedacht.
    Nach der Ausschuss-Sitzung bekam ich ein Schreiben, man habe mich nicht zulassen können, weil das Zeugnis schon vor Ablauf der Weiterbildungszeit geschrieben worden sei. Auf meine telefonische Nachfrage, ob man mir das nicht vor einem Monat schon hätte sagen können, bekam ich die Antwort: "Nee, die meisten Anträge sind unvollständig. Ich kann mich doch nicht um alles kümmern"... ahja...
    Also Zeugnis neu datieren lassen, hingeschickt. Einen Monat später wieder Ausschuss-Sitzung. Zulassung bekommen. Prüfung einen Monat später, weil ja die Ausschuss-Sitzungen in der zweiten Woche jedes Monats stattfinden, die Prüfungen damals auch.
    Kurz: VOR Ablauf der Weiterbildungszeit bewerben ging hier in unserem schönen Bundesland zumindest vor zwei Jahren absolut NICHT! Und wenn du direkt alles hinschickst am ersten Tag nach Ablauf der Zeit, dann musst du im besten Fall noch einen Monat bis zur Prüfung warten.
    Vielleicht gibts inzwischen andere Sachbearbeiter oder andere Arbeitsanweisungen, keine Ahnung. Die betreffende Sachbearbeiterin war übrigens am Prüfungstag dann total nett und hat sich ganz lieb um uns alle gekümmert.
    Und einen Vorteil haben wir: Wir bekommen mit der Zulassung zur Prüfung nicht nur den Prüfungstag sondern auch Prüfer und Vorsitzende genannt und wissen daher, auf wen wir uns einstellen müssen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #13
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Schon wieder woanders
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    Heureka!
    Naja, ich muß mal nachfragen. Ich hab mal munkeln hören unser Chef hätte einen sehr guten Draht zur LÄK. Zur Not muß ich den halt mal beschwatzen. Immerhin habe ich ja die Zusage von oben nicht in die Schmerztherapie rotieren zu müssen, bevor die Prüfung rum ist, also müßte es auch im Interesse der Oberen liegen, die Prüfung vor September abzulegen...

    Aber der Antrag, den ich im ersten Posting verlinkt habe, ist schon der richtige für die Anmeldung??
    Wenigstens scheint ja net alles schlecht zu sein.
    Don't be afraid of work - fight it!!





  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    In Bayern gibt es die Möglichkeit der Frühanmeldung drei Monate vor Ende der Weiterbildungszeit.



  5. #15
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Müsste der richtige Antrag sein, ja. Das mit den Kontaktdaten für Rückfragen ist übrigens neu....
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