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  1. #5036
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Zitat Zitat von Choranaptyxis Beitrag anzeigen
    Und wenn das Dekanat nichts macht? Klagen wegen einer Klausur? Da schreibt man einfach nach, das geht schneller.
    Kenne einen Kommilitonen, dem das selbst passiert ist in der Vorklinik und bei einer Klausur in der Klinik hat ein Student selbst in der Gruppe drum gebeten, bitte keine Fragen mehr rauszunehmen, weil ihn letzes Mal das das Bestehen gekostet hat und auch dieses Mal das dann hätte passieren können.
    Sollte nicht sein, ist nicht erlaubt, aber was will man mal eben so auf der Stelle machen?
    Denkst du nur, dass das Dekanat nichts machen würde oder habt Ihr das probiert?
    Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass sich das Dekanat dafür interessieren würde,
    wenn ein Institut sich nicht an geltendes Recht hält.

    Ansonsten an die Fachschaft wenden, die finden vllt mehr Gehör beim Dekanat.



  2. #5037
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    War das beim Impp jetzt im Frühjahr nicht auch so, dass eine Frage ganz rausgenommen wurde (ohne Nachteilsausgleich)?
    Bei uns wurden in den Semesterklausuren solche Fragen immer im Sinne der Studenten gewertet (also jeder kriegt einen Punkt), aber kann mir schon vorstellen, dass mancher Prof nichts schenkt (wenn es sich um einzelne Fragen handelt), selbst wenn sie die Fragestellung vermasselt haben... aber da kann man schlecht was machen.



  3. #5038
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    Ich glaub, dass man hier zwei Dinge unterscheiden muss. Man darf wegen einer rausgenommenen Frage, bei der man die ursprünglich als richtig angesehene Antwort hatte, nicht durchfallen oder eine schlechtere Note bekommen. Das ist korrekt, zumindest in den IMPP-Examina und auch in vielen Studienordnungen. (Keine Ahnung ob es auch in der Approbationsordnung verpflichtend für Uni-Klausuren steht.) Das ist der sogenannte Nachteilsausgleich.

    Aber Confused hat ja gar nicht geschrieben, dass das bei ihm der Fall war - er hat nur geschrieben, dass eine Frage rausgenommen wurde. Und wenn eine Frage rausgenommen wird, und man deshalb Pech hat bei den Notengrenzen, kann es natürlich schon sein, dass man die nächstbessere Note halt um weniger als einen Punkt versäumt, oder wegen weniger als eines Punktes nicht besteht.

    Es macht also IMHO einen Unterschied, ob er eigentlich 18/30 gehabt hätte, und jetzt nicht besteht, weil er nur 17/29 hat (das wäre das im ersten Absatz beschriebene Szenario, in dem bei IMPP-Examina der Nachteilsausgleich greifen würde), oder ob er eigentlich 17/30 gehabt hätte, und jetzt nicht besteht, weil er nur 17/29, also weniger als 60% hat (das im zweiten Absatz beschriebene Szenario).

    Für Details muss man natürlich die Studienordnung lesen usw. Am einfachsten ist es wohl, bei der Fachschaft nachzufragen.



  4. #5039
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Heerestorte Beitrag anzeigen
    Denkst du nur, dass das Dekanat nichts machen würde oder habt Ihr das probiert?
    Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass sich das Dekanat dafür interessieren würde,
    wenn ein Institut sich nicht an geltendes Recht hält.

    Ansonsten an die Fachschaft wenden, die finden vllt mehr Gehör beim Dekanat.
    Ich habe mich nicht ans Dekanat gewandt, betraf mich bisher nicht. Da aber alle Ergebnisse bei uns (wie vermutlich überall) übers Dekanat laufen, die beschriebenen Erfahrungen von Kommilitonen aus 2 verschiedenen Fächern stammen, einmal Vorklinik, einmal Klinik, und mindestens ein drittes Fach statt 30 Fragen in der Prüfung 32-33 stellt, damit, falls 2-3 Fragen rausgnommen werden, immer noch mindestens 30 Fragen zur Bewertung herangezogen werden können, dürfte das bekannt sein und entweder geduldet oder erlaubt sein. Passiert ja auch nicht sehr häufig, das sind dann eher so Dinge wie Notengrenze herabgesetzt, und dann mit einer Frage weniger hinterm Komma Prozentverschiebungen, die schließlich das Aus bedeuten.
    Außerdem, wo kein Kläger, wo kein Richter. Und ich kenne entfernt auch 1-2 Kommilitonen, die sich in der Fachschaft engagieren und sagen, naja, wenn man durchfällt, hat man wohl nicht genug getan.
    Aber gut, bislang sind die Fälle, die ich kenne, immer noch gut ausgegangen.

    @confused, hattest du vorher 18/30 oder 17/30? Ich kenne es nur so, dass, wenn es anfangs 17/30 waren, das ganze nicht reicht, so ärgerlich das ist. Aber da ist jmd an deiner Uni bestimmt schlauer, wie es bei euch läuft.
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



  5. #5040
    wasmachichhier Avatar von Confused.
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    Ich habe 17/30, mittlerweile wurden aber 2 Fragen rausgenommen und die Bestehensgrenze sollte somit bei 17 Punkten liegen.
    Die Hoffnung stirbt also doch zuletzt.



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