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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Leute,

    Ich bin gerade mega verzweifelt,und das Prüfungsamt hat schon zu. Ich hab schon vor einem halben Jahr einen Auslandsaufenthalt für meine letzten 30 Tage des Krankenpflegepraktikums geplant. Jetzt ist es so,dass sich ein Kurs verschoben hat. Toll.

    Ist es möglich ,dass ich 2 Krankenhausbescheinigung abgebe? Ich werde die 30 Tage natürlich ohne Unterbrechung arbeiten,bloß arbeite ich die erste Woche hier in D bis zur Klausur und dann direkt am nächsten Tag wäre ich schon im Ausland,bereit für den nächsten Praktikumstag.

    In der Verordnung steht nirgendwo,dass dies verboten wäre, aber ich hab trotzdem Angs und zitter schon richtig,bitte sagt mir,dass es okay ist!!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Frag schriftlich beim LPA nach.
    Beraube niemanden seiner Hoffnung.
    Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
    (Rumi)



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Nur damit ich's richtig verstehe: Du möchtest die 30 Tage auf zwei Krankenhäuser splitten?

    Ich glaube ja nicht, dass das geht, denn das würde ja als zwei Abschnitte gelten (zwei verschiedene Krankenhäuser). Und ein Abschnitt darf nchct kürzer sein als 30 Tage.



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  4. #4
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    Ja die Klausur ist eine Woche später als geplant. Ich würde 30 Tage durcharbeiten,ohne jegliche Pause oder unterbrechung,bloß hätte ich dann eben 2 Bescheinigungen.

    Bis mir das Prüfungsamt zurückgeschrieben hat,ist es doch schon längst zu spät



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Dann ruf an und lass es dir dann schriftlich geben. Aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das geht. Der "Sinn" dieser 30 tage Regelung ist ja, dass man auf einer Station eingearbeitet ist.



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