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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer Avatar von Figueira
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    Da sich deine Ausbildung ausschließlich im AdH auswirken kann, du aber im Wartezeitforum deine Frage gestellt hast, war ich irritiert.
    Ach so...
    Das Forum heißt aber "Wartezeit und Ausbildung", daher bin ich davon ausgegangen, dass sich hier am ehesten Leute finden, die sich mit dem Beglaubigen von Ausbildungszeugnissen auskennen. Hier tummeln sich schließlich viele, die eine KP-Ausbildung etc. gemacht haben und bei weitem nicht nur Wartezeitler, die keine Chance im AdH haben.

    Figueira



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  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Alles halb so schlimm. Da sieht man nur mal wieder, wie selektiv die Wahrnehmung ist
    Beraube niemanden seiner Hoffnung.
    Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
    (Rumi)



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  3. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von Figueira
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  4. #14
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Zitat Zitat von Nurbanu Beitrag anzeigen
    @ AA

    Es ist lediglich ein Nachweis über die Ausbildung, nicht über ein bestehendes Arbeitsverhältnis, aus dem man wirtschaftliche Gründe (SK3) ableiten kann.
    Du selbst hast doch ein Schreiben über dein bestehendes Arbeitsverhältnis eingereicht (und weitere Unterlagen, um gaaanz sicher zu gehen).
    Nö, das stimmt so nicht. HSS.de schreibt dazu folgendes:

    Belege:
    Beschäftigungsnachweis, Lohn- und Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers,
    ggf. sonstige geeignete Nachweise über die wirtschaftliche Situation,
    zusätzlich Eidesstattliche Versicherung und
    Einkommenssteuerbescheide oder Jahresverdienstbescheinigungen aller verdienenden Familienmitglieder.

    Die Nachweise müssen über die gesamte eigene wirtschaftliche Situation und die der Eltern Auskunft geben. Bestehen keine Unterhaltsansprüche oder ist die Geltendmachung unzumutbar, sind zum Nachweis geeignete Unterlagen beizufügen und ein steuerpflichtiges Arbeitseinkommen nachzuweisen.

    Und wie beweist man, dass die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind (sofern man nicht eh schon die Altersgrenze überschritten hat)? Genau, in dem man den Nachweis über die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit gibt, genau wie beim Bafög.

    Also ganz zum Spaß hatte ich den ganzen Klumpatsch nicht eingesendet ;)
    "Hodor!" - Hodor



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