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  1. #1
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    Hallo,

    Ich habe ein Problem und zwar mit einer falsch gestellten Prüfungsfrage (keine Antwort richtig)
    Meine Uni hat keine eigene Prüfungsordnung sondern zieht die ÄAppO als Prüfungsordnung heran.
    Da steht ja nun im §14 dass falsche Fragen eliminiert werden und mir kein Nachteil entstehen darf.
    Wenn nun die Frage gestrichen wird sind es 29 statt 30 und die Uni rechnet jetzt 29*60%=17,4=18 richtige Antworten zum bestehen. Also keine Veränderung zu 30 Fragen. Dann entsteht mir doch ein Nachteil oder?
    Wie ist das bei euch gelöst? Was kann ich tun



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Du hast den Nachteilsausgleich nicht verstanden.Die Frage wurde gestrichen weil nicht beantwortbar oder mehr als eine Lösung richtig war? Ansonsten wird bei Kommabeträgen nicht abgerundet auch eine Klausur mit 29 Punkten, ist erst mit 18 Punkten bestanden (oder halt entsprechend Gleitklausel)



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Coxy-Baby Beitrag anzeigen
    Du hast den Nachteilsausgleich nicht verstanden.Die Frage wurde gestrichen weil nicht beantwortbar oder mehr als eine Lösung richtig war? Ansonsten wird bei Kommabeträgen nicht abgerundet auch eine Klausur mit 29 Punkten, ist erst mit 18 Punkten bestanden (oder halt entsprechend Gleitklausel)
    Was ist die gleitklausel? Ist einfach ärgerlich weil es von der Frage her ne superleichte Frage war, zu beantworten ohne wahlmöglichkeiten und dann steht bei denen das richtige nicht dabei....



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Na wenn eure uni keine eigene prüfungsordnung hat (eher ungewöhnlich) dann musst du mal in die äappo gucken wegen gleitklausel bzw relativer bestehensgrenze..



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