ich sage nur "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" das was du schreibst stimmt einfach nicht. diese "opferrolle" in der du die frau pressen willst, gibt es nicht. weder die gesetze, noch die realität stimmen mit deinem geschriebenen überein.
Man kann sogar zur "Zwangsarbeit" verpflichtet werden oder unter die Pfändbarkeitsgrenze fallen!
und rate mal wer nach der scheidung unterhalt kriegt vom "nicht daheimgebliebenen"? vom mann, der fröhlich pfeifend sich bei seinem chef einen lauen lenz gemacht hat 40 oder 60 stunden die woche, während die arme frau zu hause blieb ohne einkommen.
passt das in deine realität?
gesteigerte erwerbsobliegenhalt:
"Wer einem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist, hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Dem Unterhaltspflichtigen, dessen Einkommen unter Wahrung des Selbstbehalts nicht genügt, um seine Unterhaltspflicht in vollem Umfang zu erfüllen, können fiktive Einkünfte zugerechnet werden, die er erzielen könnte, wenn er eine angemessene Erwerbstätigkeit oder eine zumutbare Nebentätigkeit ausüben würde.
Der Bundesgerichtshof hat die dabei zu beachtenden Grundsätze in einem Urteil vom 3. Dezember 2008, XII ZR 182/06 (zu finden unter www.bundesgerichtshof.de unter Entscheidungen) dargestellt:
Fiktive Einkünfte sind dann zuzurechnen, wenn der Unterhaltspflichtige die ihm zumutbaren Anstrengungen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, nicht oder nicht ausreichend unternommen hat und das bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte.
Übt der Unterhaltspflichtige eine Berufstätigkeit aus, die 40 Stunden wöchentlich unterschreitet, kann grundsätzlich eine Nebentätigkeit von ihm verlangt werden. Denn wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB muß der Unterhaltspflichtige sich mindestens an der Höchstgrenze der regelmäßigen Erwerbstätigkeit orientieren , die gegenwärtig noch 40 Stunden wöchentlich beträgt. Dabei sind im im Rahmen des objektiv Zumutbaren die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten."
http://www.familienrecht-direkt.de/a...tatigkeit.html
da können für mutter und kind locker 1300-1500€ (netto) sein, wenn der papa arzt ist.
und die "arme" daheimgebliebene Mutti muß nicht zur arbeit geschickt werden, die muß
ja aufs kind aufpassen.
und der mann kann so unter die 1000-1100€ pfändbarkeitsgrenze rutschen.
der einzige der deine mini-rente hat, ist der vater, der sein kind unter umständen nur alle
14 tage einmal sehen darf bei voller arbeitszeit.
auf der einen seite ständig die opferrolle frau, auf der anderen die frauensporthalle als notwendig erachten. so ein quatsch.beides zusammen geht nicht.
und dann wundert sich die gesellschaft warum immer weniger männer heiraten und kinder kriegen wollen. das hat nichts mit"feigheit" der männer zu tun, wie mancher kurzsichtige spiegel-redakteur anmerkt, sondern mit den lebensumständen innerhalb der gesellschaft zu tun, denen man ausgesetzt ist.
und am ende gibt es keinen gewinner, weder mann, noch frau, noch kinder.
Kinderschutz Aktuell 3/03, der Publikation des deutschen Kinderschutzbundes, Seite 19:
(Zahlen von Prof. Proksch im Auftrag des Budesjustizministeriums)
„93,5 Prozent der Väter, die sich mit der Mutter das Sorgerecht teilen, gaben an, Kindesunterhalt zu leisten – und immerhin 86,7 Prozent der Mütter bestätigten das. Ein zweifelhaftes Licht werfen beide Studien übrigens auf die Frauen. Sind Mütter unterhaltspflichtig, dann ist es, so belegen die Zahlen der Proksch-Studie, mit ihrer Zahlungs*moral nicht allzu weit her: 57 % der unterhaltspflichtigen Mütter mit gemeinsamem Sorgerecht und 65 % der unterhaltspflichtigen Mütter, bei denen der Vater das alleinige Sorgerecht hat, gaben an, gegenwärtig keinen Kindesunterhalt zu leisten.“
das sieht nach "mini-rente" für den mann aus, wenn er die kinder zugesprochen kriegt.