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Zitat von
Sh4dy21
: Das ist mit aktuell gültiger Approbationsordnung auch nicht möglich. Die Prüfungen müssen vor Anfang der Vorlesungszeit theoretisch abgehalten sein.
echt? hab ich gar nicht gelesen. noch ein grund mehr..
edit:
(2) Wiederholungen der schriftlichen Prüfungen werden im Rahmen der nach Absatz 1 Satz 1 für die schriftlichen Prüfungen festgesetzten Prüfungstermine durchgeführt. Für Nach- und Wiederholungen mündlich-praktischer Prüfungen können Prüfungstermine auch außerhalb der in Absatz 1 Satz 2 genannten Prüfungszeiten vorgesehen werden.
kein Grund mehr.