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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #8031
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    ich würds mir ja auch wünschen, mündliche Prüfungen sind der Antichrist. Aber machen wir uns nix vor.
    28 Unis sind immerhin noch genug.



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  2. #8032
    Registrierter Benutzer Avatar von Katastrofee
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    Zitat Zitat von Gro?mutter Beitrag anzeigen
    Eine Leistung, die nur noch an 28 deutschen Universitäten gefordert wird und an allen anderen Universitäten (Modellstudiengänge, Privat-Unis) und ebenso den restlichen Universitäten in Europa in dieser Form nicht existiert ...
    "Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche und der mündlich-praktische Teil bestanden sind. Wenn ein Prüfungsteil nicht bestanden wird, so muss nur der nichtbestandene Teil wiederholt werden." Solange das in der Approbationsordnung steht, wird die Prüfung nicht einfach unter den Tisch gekehrt.
    Und ja, laut der neuen Approbationsordnung ist die mündliche Prüfung nicht mehr da, die gilt aber erst ab 2024. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass uns die mündliche Prüfung geschenkt wird. Dass sie in großen Hörsälen stattfindet oder als Einzelprüfung halte ich dann eher für wahrscheinlich



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  3. #8033
    Registrierter Benutzer
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    Die Grundrechte (etwa die Versammlungsfreiheit, Eigentumsfreiheit und das damit verbundene Recht aus die Ausübung des eingerichteten und ausgeführten Gewerbebetriebs) sind aktuell eingeschränkt und die Freizügigkeit innerhalb der EU und des Schengenraums ebenso. In der Hierarchie des Rechtssystems steht der Approbationsordnung nicht sonderlich weit oben. Abweichende Regelungen sind möglich. Ich würde auch nicht drauf hoffen. Aber nur weil etwas in der Approbationsordnung so steht, ist das noch lange nicht unumstößlich. Zumal unter Abwägung aller Gesichtspunkte kein Nachteil für irgendjemand entsteht. Es geht hier um den Schutz des höchsten Rechtsgutes unseres Rechtssystems (nämlich das Leben anderer) und wenn durch die Abweichung von einem Teil der Approbationsordnung eine Gefahr für dieses reduziert werden kann, dann ist das möglich.



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  4. #8034
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    Ich sehe das so, wie Bonnerin.
    Zu uns wurde am Donnerstag in der Vorbesprechung (jaaaa, da hatte das noch nicht solche „Ausmaße“) gesagt, dass sie nicht davon ausgehen, dass das Mündliche ausfallen wird. Wir wären zu 6.-7. in einem großen Seminarraum und da wäre genug Abstand etc. Die Fachschaft aktualisiert bei uns fast täglich die Neuerungen und bislang steht beim mündlichen M1, M2 und M3 dass es regulär stattfinden wird. Natürlich kann sich das von einem auf den anderen Tag ändern, aber davon gehe ich nicht aus. Da wäre das Schriftliche eine viele größere Gefahrenquelle gewesen. Somit weiter lernen und einfach abwarten. Mehr können wir nicht machen und wir werden die richtigen Infos schon von den richtigen Leuten bekommen...

    Edit bzw noch eine Ergänzung: die Professorin meinte auch zu uns, dass selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt und das abgesagt wird, wir sicherlich keinen Nachteil haben werden.
    Geändert von Guschdel (15.03.2020 um 10:42 Uhr)



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  5. #8035
    Registrierter Benutzer Avatar von Gro?mutter
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    Letzte Woche wurden in Berlin Studierende während des 2. juristischen Staatsexamens nach Hause geschickt, die Krankheitssymptome zeigten. Keiner weiß, wo das alles noch hinführt, aber eine klare Regelung wäre schon schön.
    Auf der einen Seite "alle müssen Sozialkontakte meiden" und auf der anderen Seite "das sind doch nur 7 fremde Leute, die über 4 Stunden in einem Raum sitzen".



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