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  1. #8336
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    Wenn ich eines nicht mehr hören kann, dann ist das "es ist unwahrscheinlich". Ja, das mag sein, aber das war eine Hessenweite Absage der Prüfung auch. Wenn wir uns immer nur wie Schäfchen unserem Schicksal ergeben wird man uns sicher nichts schenken. Das steht fest. Guckt euch doch an was es braucht für die M2ler um nicht verheizt zu werden wie billigstes Feuerholz.



  2. #8337
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    Zitat Zitat von S.Pearce Beitrag anzeigen
    Wenn ich eines nicht mehr hören kann, dann ist das "es ist unwahrscheinlich". Ja, das mag sein, aber das war eine Hessenweite Absage der Prüfung auch. Wenn wir uns immer nur wie Schäfchen unserem Schicksal ergeben wird man uns sicher nichts schenken. Das steht fest. Guckt euch doch an was es braucht für die M2ler um nicht verheizt zu werden wie billigstes Feuerholz.
    In Hessen werden im Frühjahr werden ca. 300 Leute geprüft (siehe Auswertung 2019), von denen ist bestimmt schon ein drittel geprüft. Wir sind 200 Studenten, eine Absage der Prüfung wird allein durch das Land Hessen nicht möglich sein. Die meisten anderen Bundesländer haben schon geprüft oder Prüfen. Unsere Fachschaft ist da dran, die bvmd ist informiert. Selbst die 4000 M2er werden nicht beachtet, egal wie groß der Aufschrei ist

    Was ist denn dein Vorschlag, was man jetzt noch machen kann was nicht getan ist?



  3. #8338
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    es sind momentan alle 3 Fachschaften an einem runden Tisch und werden sich entsprechend drum bemühen dass wir eventuell Vorteile aus der Änderung der Approbationsordnung ziehen können. Und ob die 4000 M2ler beachtet werden weiß noch keiner.

    Und Bildung ist nun einmal Ländersache, wieso sollte das jetzt plötzlich anders aussehen? Es darf uns kein Nachteil daraus entstehen dass das LPA unsere Prüfung verschoben hat. Und das tut es, wenn man nur 4 Wochen in die Zukunft schaut und damit rechnen muss das Lehrveranstaltungen stattfinden und man daran teilnehmen soll, aber gleichzeitig noch für ein Physikum lernen dessen Ausgang ja mehr als ungewiss ist (siehe Guschdel)

    Wichtig wäre hinter dem Ergebnis der Fachschaften zu stehen und nicht schon vorher zu sagen "aaaach, das klappt eh nicht".



  4. #8339
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    Zitat Zitat von S.Pearce Beitrag anzeigen
    es sind momentan alle 3 Fachschaften an einem runden Tisch und werden sich entsprechend drum bemühen dass wir eventuell Vorteile aus der Änderung der Approbationsordnung ziehen können. Und ob die 4000 M2ler beachtet werden weiß noch keiner.

    Und Bildung ist nun einmal Ländersache, wieso sollte das jetzt plötzlich anders aussehen? Es darf uns kein Nachteil daraus entstehen dass das LPA unsere Prüfung verschoben hat. Und das tut es, wenn man nur 4 Wochen in die Zukunft schaut und damit rechnen muss das Lehrveranstaltungen stattfinden und man daran teilnehmen soll, aber gleichzeitig noch für ein Physikum lernen dessen Ausgang ja mehr als ungewiss ist (siehe Guschdel)

    Wichtig wäre hinter dem Ergebnis der Fachschaften zu stehen und nicht schon vorher zu sagen "aaaach, das klappt eh nicht".
    Ich behaupte ja nicht, dass es alles zwecklos ist habe nur angemerkt, dass eine absolutes ausfallen der Prüfung von mir als unwahrscheinlich erachtet wird. Natürlich wünsche ich mir da auch kulante Konzepte, ein Nachteil ist jetzt schon entstanden, da braucht man nicht drüber diskutieren. Bin aber der Meinung, dass die Sache jetzt eingeleitet ist, die Fachschaften sind dran etc. und man einfach mal was abwarten muss.

    Zu den Prüfungen nach Anfang des Semester noch: Das ist mit aktuell gültiger Approbationsordnung auch nicht möglich. Die Prüfungen müssen vor Anfang der Vorlesungszeit theoretisch abgehalten sein.



  5. #8340
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    Zitat Zitat von Sh4dy21 Beitrag anzeigen
    : Das ist mit aktuell gültiger Approbationsordnung auch nicht möglich. Die Prüfungen müssen vor Anfang der Vorlesungszeit theoretisch abgehalten sein.
    echt? hab ich gar nicht gelesen. noch ein grund mehr..

    edit:
    (2) Wiederholungen der schriftlichen Prüfungen werden im Rahmen der nach Absatz 1 Satz 1 für die schriftlichen Prüfungen festgesetzten Prüfungstermine durchgeführt. Für Nach- und Wiederholungen mündlich-praktischer Prüfungen können Prüfungstermine auch außerhalb der in Absatz 1 Satz 2 genannten Prüfungszeiten vorgesehen werden.

    kein Grund mehr.



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