Natürlich kannst du nach eintreffen des Rechtskräftigen Bescheids entweder Klage oder Widerspruch innerhalb von 30 tagen einlegen, je nach dem was aus dem Brief ausgewiesen sein wird !
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Achso okay
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Ich weiß es ja selber nicht
Nur meinte ich also z.B. die eine Aufgabe, die ich erwähnt hatte, da hatten die Dozenten ja auch eine andere Lösung, deshalb gab es für mich keinen Grund etwas anzufechten. Also ich hab sie mir dann nicht mal angeguckt , weil ich ja davon ausgegangen war, dass ich sie richtig hatte.
Vielen lieben Dank für alles trotzdem.
Natürlich kannst du nach eintreffen des Rechtskräftigen Bescheids entweder Klage oder Widerspruch innerhalb von 30 tagen einlegen, je nach dem was aus dem Brief ausgewiesen sein wird !
Für die BaWü Studenten ohne mündliches Physikum gilt wohl folgende Reglung: https://rp.baden-wuerttemberg.de/The...O_Epi_Info.pdf
Finde es schade, dass das ganze auch hier auf dem Rücken der Studenten ausgetragen wird und man mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls seine nächsten Semesterferien opfern muss, um sich erneut aufs mündliche vorzubereiten, wohingegen die Leute die das Glück hatten Schon geprüft worden zu sein, ohne Altlasten in die Klinik Starten.
Geändert von Sh4dy21 (31.03.2020 um 16:45 Uhr)
Super, vielen Dank, dann könnte man es ja mit der Frage ausprobieren, aber zunächst muss ich auf den Bescheid warten.
Weiß jemand, wie man sich an die Dozenten wenden kann, die die Frage als richtig angegeben haben, damit man ihre Erklärung für den Widerspruch miteinbeziehen kann?
Ganz lieben Dank für eure ganze Unterstützung!
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Da bin ich ja fast dankbar das Hessen auf eine zeitnahe Prüfung (was immer das heißen soll) hinzuarbeiten scheint. Mal schauen wann wir das offiziell kriegen