Nein. Das ist nicht korrekt! Er hatte während dieser Zeit dem Prinzip nach Anspruch auf Bafög. Ob es ihm zugesprochen wurde ist eine ganz andere Sachen. Deshalb zählt das Auslandsstudium als Erststudium und der Anspruch für das weitere Medizinstudium verfällt.
So ist die Gesetzeslage. Ich sage nicht, dass ich unbedingt vollkommen damit übereinstimme.