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  1. #1
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    Hallo,
    ich bin in Kabul geboren und bin mit 6 Monaten ( Baby) wegen dem Krieg nach Deutschland ausgewandert. Habe in Deutschland den deutschen Pass erhalten und den afghanischen abgegeben. Kann ich nun die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen ? Also ist es möglich, dass ich sowohl den deutschen Pass habe als auch den afghanischen Pass (der afghanische Pass sollte aber eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben) ?
    Ps: möchte auch den afghanischen Pass (befristet) haben, um leichter an einem Studienplatz im Ausland zu kommen..
    Also ich müsste quasi einen befristeten Aufenthaltstitel in Deutschland haben, um an den Studienplatz zu kommen. Ist das irgendwie möglich ohne, dass ich meinen deutschen Pass verliere?



  2. #2
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    wir haben dir doch schon gesagt, dass du mit abi aus deutschland gleichgestellt bist in österreich.. an welches land dachtest du denn?



  3. #3
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    Falsch ich habe vom Studiendekan diese Nachricht erhalten:

    "Haben Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland?
    Wenn Sie keinen unbefristeten Aufenthaltstitel inne haben, fallen Sie in die Nicht - EU Quote und müssen somit den § 65 „studienspezifische Zulassungsvoraussetzung“ nachweisen. Weitere Informationen zum § 65 und zu den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.i-med.ac.at/studium/zula...anmedizin.html.
    Mit einem unbefristeten Aufenthaltstitels und einem deutschen Reifezeugnis fallen Sie in die EU-Quote."



  4. #4
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    du hast aber einen deutschen pass.. den nur wegen des studienplatzes abgeben, na ich weiß nicht..
    außerdem hast du ein deutsches abi. siehe letztem satz, dann bist du in der eu quote.

    mit diesen pass angelegenheiten wird sich hier keiner auskennen, da musste zur afghanischen botschaft. die werden besseres zu tun haben und müssen sich um leute mit echten problemen kümmern..



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Wenn du tatsächlich die deutsche Staatsbürgerschaft hast dann hast du logischerweise auch keinen deutschen Aufenthaltstitel (weil du keinen brauchst). Mit deutschem Abitur fällst du dann einfach in die EU-Quote so wie jeder andere deutsche Bewerber auch.

    Falls du beide Staatsbürgerschaften hast: in Deutschland gibt es eine Regel dass man sich als Doppelstaatsbürger nur in der Inländerquote bewerben kann. Ob es in Österreich eine vergleichbare Regel für Doppelstaatsbürger gibt weiß ich nicht.

    (Welchen Reisepass / welche Reisepässe du hast ist irrelevant, wichtig ist welche Staatsbürgerschaft(en) du hast.)



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