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  1. #1
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    Hallo,

    folgende Diskussion gab es gestern zwischen zwei meiner Bekannten.
    Es ging darum, ob man SK4 geltend machen kann in der folgenden Situation:

    1 Elternteil (Eltern getrennt lebend) hat Hauptwohnsitz in Stadt A und Zweitwohnsitz in Stadt B. Wenn der Bewerber nun seinen Hauptwohnsitz in Stadt B (Zweitwohnsitz des Elternteils) beim Elternteil anmeldet, kann er oder sie dann SK4 für die der Stadt B am naheliegendsten Uni geltend machen?


    Gibt es Erfahrungen hier?



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von PrinzessinAmygdala
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    Im Grunde gehst du ja zum Amt mit dem auszufüllenden Schein und lässt dort bestätigen, dass die Adresse auf deinem Perso bzw. wo du gemeldet bist mit der Adresse deines Elternteils übereinstimmt. Glaube nicht, dass die irgendwas sagen wegen Erst- oder Zweitwohnsitz. Woher sollen die Wissen, ob nicht dein Elternteil 3/4 des Jahres in Wohnung 2 sitzt und dich dort versorgt?! Geht ja letztendlich darum, dass du wohnungmäßig bzw. finanziell von deinen Eltern abhängig bist. Und das bist du in Wohnung 1 wie in Wohnung 2.



  3. #3
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    Danke für die Antwort. Ich hatte im Grunde das gleiche argumentiert gehabt und dem Bekannten angeraten, es einfach zu versuchen. Wenn die Meldebehörde den Wisch unterschreibt, dann ist ja gut.



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von PrinzessinAmygdala
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    Ich würds auch einfach probieren. Und wenn der Schein einmal ausgefüllt ist, kann ja nix mehr schief gehen. Hochschulstart sieht ja dann nur, dass das Amt den gleichen Wohnsitz bestätigt hat. Damit ist das für die erledigt.



  5. #5
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    Zitat Zitat von PrinzessinAmygdala Beitrag anzeigen
    Ich würds auch einfach probieren. Und wenn der Schein einmal ausgefüllt ist, kann ja nix mehr schief gehen. Hochschulstart sieht ja dann nur, dass das Amt den gleichen Wohnsitz bestätigt hat. Damit ist das für die erledigt.
    Ganz genau.



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