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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Danke!



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Wie ist das eigentlich mit der Förderung während dem Mutterschutz bzw. in der Elternzeit?
    Läuft die weiter? Und wenn nein, muss dann der Arzt bei dem man angestellt ist, quasi die anfallende Differenz selbst aufbringen? Das wäre ja dann eine Doppelbelastung für den Arbeitgeber, Lohnfortzahlung für die Schwangere, evtl. sogar mehr als vorher durch die wegfallende Förderung und dann evtl. noch plus das Gehalt für eine Vertretung.



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Im Mutterschutz entstehen dem AG keine Kosten; die anfallenden Mutterschutzgeld-Zahlungen kann er sich über die U2-Umlage von der KK holen. Die weiteren Fragen kann ich Dir nicht beantworten



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