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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hey Leute!

    Hab in Ö mein Studium abgeschlossen und in Bayern nu meine Approbation beantragt.
    Wie läuft das jetzt, wenn ich als Assistenzarzt arbeite und dann im Urlaub bzw. am Wochenende in Ö bin und z.B. zufällig zu einem Verkehrunfall bzw. anderen Notfällen komme.
    Hat jemand dazu Erfahrungen oder überhaupt eine Ahnung was man in diesem Fall machen MUSS bzw. machen DARF.
    Ist imho etwas verwirrend, da ich ja mit österr. Abschluss und jus migrandi den deutschen Absolventen gleichgestellt bin....aber auch in Österreich??? dort würde mir zum eigentständigen arbeiten ja das jus practicandi fehlen???

    Vielleicht hat der eine oder andere schon selbst erfahrungen damit gemacht oder sich mal darüber informiert!?!

    Danke und lg



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  2. #2
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Wie es in Österreich ist weiß ich nicht, in Deutschland beschränkt sich das was man tun MUSS auf die üblichen Maßnahmen als Ersthelfer am Unfallort, aus dem Arztsein ergeben sich keine zusätzlichen Verpflichtungen. Für die meisten ärztlichen Maßnahmen braucht es eh irgendwelches Gerätschaften, die man üblicherweise nicht dabei hat.
    Was man tun KANN hängt vom eigenen Kenntnisstand und der selbst mitgeführten Ausrüstung ab - wie sinnvoll das ist, da großen Aktionismus an den Tag zu legen in einem Land, in dem in 10min ein Rettungsdienst zugegen ist, das sei mal dahingestellt.
    Mit der korrekten Durchführung der Ersthelfermaßnahmen ist man ja auch mal beschäftigt, bevor man sich um venöse Zugänge und Atemwegshilfen kümmern kann, bis dahin ist das rote Plus dann auch meist eh vor Ort.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  3. #3
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    In Österreich bist Du nicht approbiert, das bist Du in Deinem Fälle mit österr. Abschluss eben erst als Facharzt oder Allgemeinmediziner. Die deutsche Appro nützt Dir also in Ö nichts. Is natürlich unfair, weil frische dt. Absolventen in Ö schon approbiert werden, da müsste mal endlich jemand klagen.
    Ok, zurück zur eigentlichen Frage: Am Unfallort erstmal Ersthelfermassnahmen und ärztlich soweit Du es beherrscht, und das wird außer Viggo legen nicht allzu viel sein frisch nachm Studium. Natürlich wenn Du weiter bist in der FA Ausbildung und andere Maßnahmen 1000 mal gemacht hast (zB Intubation als Anästhesieassi) wird Dir in Ö auch niemand nen Strick drehen wenn es die Situation erfordert und Du es nicht fahrlässig verkackst.



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  4. #4
    Platin Mitglied
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    Kannst du mal ein Beispiel geben, an was für Tätigkeiten du dabei denkst? Du wirst ja vermutlich keine medizinische Ausrüstung dabei haben...



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Das stimmt, man hat in der Regel eh nix dabei und kommt nur schwierig in ne Situation wo es über Ersthelfermassnahmen hinausgeht. Eine Möglichkeit wäre zB Mann kommt zufällig bei nem Autounfall vorbei, der Rettungswagen mit eventuellem Equipment ist bereits vor Ort, der Notarzt noch nicht. Tja, dann ist es eben von der Situation abhängig was nötig ist, bzw. was vom eigenen Können her geht. Bleibt ein rechtlicher Graubereich ohne "Ius practicandi" in Ö, passieren darf halt nichts.



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