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Sagt mal in dieser frage war statisch folgende antwort richtig: frau g. MUSS beim vorgehen lege artis bereits mehr als einmal eine anti-d-prophylaxe erhalten haben. Das ist nicht ganz richtig finde ich, da in dem falltext weder im zusammenhang mit der abruptio, noch mit der vorherigen schwangerschaft ein rh-pos. Vater erwähnt wird, sodass von MUSS doch nicht die rede sein kann? Täusche ich mich? Schon mal danke für eure antworten