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  1. #6
    Unregistriert
    Guest

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    Anti-D wird immer gegeben, ansonsten müßte die Frau ja Ihrem Mann gestehen, daß er nicht der Vater ist - es sind wesendlich mehr Väter nicht die genetischen Vater, als man so gemeinwohl glaubt...



  2. #7
    Dtothew
    Guest
    Die Anti-D-Prophylaxe muss keinesfalls immer gegeben werden. Wie schon gesagt wurde, muss bei rh- Vater Keine gegeben werden. Deshalb ist die Antwort meines Erachtens falsch formuliert:
    Es wird im Fall nicht erwähnt, ob der Vater oder das 1. Kind rh+ waren und hier liegt der Fehler.
    Wenn man davon ausgeht, dass der Vater unbekannt ist oder nicht getestet wurde (was man ja auch nicht standardmäßig macht), dann muss man natürlich die Prophylaxe geben.
    Mit der Angabe alleine, dass die Frau rh- ist und diese Angabe zum Vater/Kind aber fehlt (bzw absichtlich nicht gegeben ist), schließt allerdings nicht aus, dass der Vater rhesus- ist und dies auch (extra zur Schwangerschaft) getestet wurde. In diesem Fall ist es nämlich nicht lege artis, dass man die Prophylaxe geben MUSS.

    Diese Möglichkeit wurde nicht ausgeklammert, besteht aber sehr wohl. Viele Paare, bei denen die Frau rh- ist, lassen den Partner testen und geben dann keine Prophylaxe.

    Wie gesagt, nur weil die Angabe fehlt, heißt es nicht, dass es nicht auch so möglich ist.

    Wo/wie reiche ich nun den Schmarn ein?



  3. #8
    Unregistriert
    Guest

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    ...generell gilt ja beim IMPP die Regel "was am ehesten" zutrifft. Und eindeutig trifft die gegebene Antwort am ehesten zu. Ob natürlich Frauen die sich vor 2 kleinen pieeeks bewahren möchten, lieber vorher einen Pieeeeks beim Vater verlangen (so viel zur Emanzipation - *jokingly*) halte ich für eher fragwürdig.
    Hinzu kommt eine (durchaus nicht unerhebliche) Häufigkeit einer unklaren Vaterschaft, insbesondere wenn es schon einige Zeit zurück liegt - wo ebenfalls eine Prophylaxe gegeben wird. Lege artis ist es also - wenn KEINE weiteren Informationen bekannt sind - die Prophylaxe durchzuführen. Dies war hier gegeben und musste demnach auch so durchgeführt werden.

    Zusammenfassung: Lege Artis: PIEEEKS bei Frau und nicht beim Mann

    Falls du weiterhin dem IMPP widersprechen möchtest, schriftlich an das IMPP in Mainz zu richten. Entsprechende Literaturangaben solltest du beifügen, die deine Aussage unterstützen - Hoffnung würde ich mir nicht allzu große machen - da gabs eindeutig strittigere fragen!



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