Also der MDK mit ihrer MDK-Homepage als Quelle sagt ziemlich klar, dass sie bei Zweifeln der Arbeitgeber die AU begutachten. So unklar ist die Quellenlage da nicht - ob man es weiß, ist die andere Sache.
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Also jedenfalls mal wieder eine typische IMPP-Frage, bei der sich nicht mal hinterher mit Quellensuche eine sichere Antwort finden lässt. Unverschämtheit !
Also der MDK mit ihrer MDK-Homepage als Quelle sagt ziemlich klar, dass sie bei Zweifeln der Arbeitgeber die AU begutachten. So unklar ist die Quellenlage da nicht - ob man es weiß, ist die andere Sache.
Es gibt auch regelmäßig statistiken von dem MDK wieviele unberechtigte Krankmeldungen sie festgestellt haben (auch in den Medien gewesen), das ist typisches kerngebiet des MDK!
inwiefern sich auch andere genannte institutionen dazu hingerissen fühlen oder das anwenden könnte man ja diskutieren
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Also ich denke es ist eindeutig E! Folgende Quelle stützt meinen Verdacht:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/436...tsunfaehigkeit