http://www.aerzteblatt.de/archiv/436...tsunfaehigkeit
Hier nach kann der Arbeitgeber sich sehr wohl an den MDK wenden.
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Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Medizin...almedizinische
Unter Aufgaben für die Krankenkasse
Tätigkeit als Gutachter.
Amtsarzt ist für Beamte bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit zuständig.
http://www.aerzteblatt.de/archiv/436...tsunfaehigkeit
Hier nach kann der Arbeitgeber sich sehr wohl an den MDK wenden.
Ich hatte so einen Fall im Allgemeinmedizin Wochenpraktikum und der Hausarzt hat den Anwalt des Arbeitgebers an den MDK verwiesen.
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Bei Zweifeln an der Wahrheitsgemäßheit einer AU-Bescheinigung kann der Arbeitgeber seinen Verdacht der Krankenkasse melden. Diese prüft über die Diagnose die Möglichkeit (harte Möglichkeiten wie Knochenbruch werden i.d.R. nicht weiter verfolgt) und bei schwammigen Diagnosen (Rückenschmerz nach abgelehntem Urlaubsantrag) kann die Krankenkasse nach eigenem Ermessen den MDK einschalten um dem Nachzugehen.
Es ist der MDK.
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Nein, es ist nicht der MDK, siehe Links. Laut Medilearn soll es aber der MDK sein. Der berät aber wie gesagt ausschließlich die Krankenkassen und nicht die Arbeitgeber