Ist doch auch die offizielle Lsg. von MediLearn..
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Also wenn mich net alles täuscht macht das der MDK
Geändert von Desiree* (09.04.2014 um 15:29 Uhr)
Ist doch auch die offizielle Lsg. von MediLearn..
Die Expertenantwort E ist m.E. falsch. Der MDK berät nur die Krankenkassen hinsichtlich Arbeitsunfähigkeit, nicht aber potentielle Arbeitgeber! Der Arbeitgeber hingegen kann bei Zweifel an der AU den Arbeitnehmer durch einen Amtsarzt begutachten lassen. Siehe auch:
http://buergerservice.niedersachsen....&PSTID=8669343
und
http://www.focus.de/finanzen/karrier...id_452570.html
Geändert von Desiree* (09.04.2014 um 15:44 Uhr)
vor allem hat die Krankenkasse doch überhaupt kein Interesse daran aufzudecken, ob die Frau wirklich krank ist, wenn es nur um zwei Wochen geht, in denen ja der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten muss und für die Krankenkasse keine Kosten entstehen.
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Habe auch den Amtsarzt, bei Amboss steht zum MDK Folgendes:
- Begutachtung bei Auffälligkeiten ==> Häufige Gutachten erfolgen zur : Arbeitsunfähigkeit usw mit dem Zusatz, dass das Ganze bei einer Dauer über 4 Wochen verpflichtend geschieht...in dem Fall sind's doch aber nur 14 Tage