"In § 135a SGB V wird lediglich die Verpflichtung zur Qualitätssicherung benannt und die Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagements gefordert. In § 137 SGB V wird lediglich vorgegeben, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für die vertragsärztliche Versorgung und für zugelassene Krankenhäuser grundsätzlich einheitlich für alle Patienten durch Richtlinien insbesondere die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement bestimmt. Dazu gibt es eine erste Qualitätsmanagementvereinbarung für Krankenhäuser[4] aus dem Jahre 2005, jedoch fehlen inhaltliche Vorgaben."
Aus Wikipedia.
Es scheint, als wäre ein QM nicht gesetzlich vorgeschrieben... aber wünschenswert.