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  1. #1
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    Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wird nach den gleichen Kriterien Festgelegt wie der Grad der Behinderung. Insofern müsste dann doch D richtig sein. Die Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich doch nach dem Risiko für eine Branche und nicht für einen einzelnen Betrieb.
    Geändert von SabineH. (10.04.2014 um 18:47 Uhr)



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  2. #2
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    Der Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit" scheint des weiteren nicht mehr aktuell zu sein. Wurde vom "Grad der Schädigungsfolgen" abgelöst http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Schädigungsfolgen
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2007/0541-07.pdf
    Geändert von Unregistriert (10.04.2014 um 18:10 Uhr)



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  3. #3
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Die Beiträge werden auch nach Anzahl und Schwere der Unfälle angepasst. Dadurch sollen Betriebe zu mehr Sicherheitsbewusstsein angehalten werden.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


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  4. #4
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  5. #5
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    § 162
    Zuschläge, Nachlässe, Prämien

    (1) Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nachlässe zu bewilligen. Versicherungsfälle nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 bleiben dabei außer Ansatz. Das Nähere bestimmt die Satzung; dabei kann sie Versicherungsfälle, die durch höhere Gewalt oder durch alleiniges Verschulden nicht zum Unternehmen gehörender Personen eintreten, und Versicherungsfälle auf Betriebswegen sowie Berufskrankheiten ausnehmen. Die Höhe der Zuschläge und Nachlässe richtet sich nach der Zahl, der Schwere oder den Aufwendungen für die Versicherungsfälle oder nach mehreren dieser Merkmale. Die Satzung kann bestimmen, dass auch die nicht anzeigepflichtigen Versicherungsfälle für die Berechnung von Zuschlägen oder Nachlässen berücksichtigt werden. Die Sätze 1 bis 5 gelten auch für die Eisenbahn-Unfallkasse und für die Unfallkasse Post und Telekom. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft kann durch Satzung bestimmen, daß entsprechend den Sätzen 1 bis 5 Zuschläge auferlegt oder Nachlässe bewilligt werden.

    ---Wer den Punkt braucht, sollte einen Fachanwalt fragen, ob die Antwort E ausreichend präzise formuliert ist.



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