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  1. #6
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    Die Höhe (und hier war nicht die rede vom "GRAD" sondern die Höhe - was also den Betrag implizieren kann) berechnet sich aus dem sog. JAV und dem GRAD der MdE. JAV berechnet "Die Rente wird nach dem Jahresarbeitsverdienst (JAV) berechnet. Als JAV gilt das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall ". (Quelle: http://www.dguv.de/de/Rehabilitation...nung/index.jsp )

    Demnach kann man auch für "C" argumentieren.



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  2. #7
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    Nur mal so ein Gedanke: der Beitrag an sich bleibt ja gleich. Es gibt lediglich Zuschläge. Analog zu einem Flugticket. Der Preis bleibt gleich, die Zuschläge ändern sich und der gesamtpreis ändert sich auch. Daher ist E m.E. nach falsch. Daher D



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  3. #8
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    In http://www.juraforum.de/lexikon/verm...erbsfaehigkeit steht:

    Die MdE wird stets nur auf Schädigungsvollgen bezogen, also auf Folgen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten sind. Zu beachten ist dabei, dass sich bei dem Ausmaß der MdE keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Betreffenden zu ziehen sind. Die Beurteilung einer MdE ist immer unabhängig vom ausgeübten beziehungsweise angestrebten Beruf zu treffen. (A und B sind falsch)

    Ob und in welchem Ausmaß eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, wird durch einen sachverständigen, neutralen medizinischen Gutachter festgestellt. Die gesetzliche Unfallversicherung prüft dann die Gutachten, die Einschätzung der MdE liegt allerdings ganz bei ihr. Dies bedeutet, dass diese von der Einschätzung des Gutachters abweichen darf, da die gesetzliche Unfallversicherung sich eigener Erfahrungswerte bedient. (D ist nicht korrekt)
    Bei der Bestimmung des Grades des MdE ist es nicht von Bedeutung, ob der Versicherte einen tatsächlichen Einkommensverlust erlitten hat oder nicht, da die Verletztenrente nicht als Ausgleich von etwaigen Einkommensverlusten, sondern von der Minderung der Erwerbsfähigkeit anzusehen ist. In der Praxis kann dies in Einzelfällen sogar zu einem höheren Einkommen bei dem Verunfallten oder Erkrankten führen; nämlich immer dann, wenn er aufgrund seiner MdE zwar Verletztenrente bezieht, aber dennoch vollumfänglich seinen beruflichen Tätigkeiten nachgehen kann und somit sein normales Arbeitsentgelt erhält.(C ist falsch)
    Daher bleit nur E übrig, obwohl die Formulierung „Erhöhung“ schlecht gewählt ist.



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  4. #9
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    Die Frage muss eigentlich aus der Wertung genommen werden, da der Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit" im Gesetz nicht mehr existiert. Es gibt nur noch "Grad der Schädigungsfolgen". Oder hat da jemand eine andere Info dazu?

    http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__30.html



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  5. #10
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    Die Aussage muss ich zurücknehmenmuss ich, das bezieht sich nur auf Kriegsgeschädigte



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