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Hallo zusammen,
ich war jetzt im Urlaub und habe wohl leider offensichtlich die Frist (innerhalb einer Woche) Fragen bei IMPP zu rügen oder anzufechten verpasst. Ich hatte auch mal gelesen, dass man nach dem LPA-Erbegnissbescheid noch gegen Fragen "Einspruch" einlegen kann!? Weiß jemand darüber bescheid? Hab ich meine Chance, mich gegen bestimmte Fragen zu wehren, jetzt verpasst?
Danke schonmal für eure Hilfe!
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hä, ja, eher uneindeutig: Habe im Brief "nicht eindeutig formuliert" geschrieben... Deutsche Sprache, schwere Sprache ;) ("undeutig" wäre aber eine schöne Wortkreation)