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Danke für den Hinweis Solara, war mit neu! Kurze Google-Suche brachte tatsächlich auch zwei BVG-Urteile das wenn der Richter nicht erreichbar ist (das muss aber eigentlich versucht werden) der Polizist es selbst wegen Gefahr in Verzug anordnen kann.
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in manchen bundeslaendern gibt es gar keine diensthabenden richter, dann machen das immer die polizisten. so habe ich das von rechtsmedizin in erinnerung. die bringen auch ihre eigenen roehrchen mit.