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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von mainzer Beitrag anzeigen
    4.) nochwas zum argument von dmtec weiter oben...ich habe es in dem jahr, in dem ich die BE's gemacht habe noch nie erlebt, dass jemand unter zwang - am ende noch unter körperlicher gewalt - sein blut abgeben musste....nettes zureden, dass man ja nur der ausführende arzt sei hilft da ungemein... und mitleid habe ich nicht, bei den geschichten, die man da teilweise zu hören bekommt..wer betrunken und/oder unter drogen im straßenverkehr auffällt (und das sind nunmal die, bei denen die BE's durchgeführt werden) haben weder meinen respekt noch mein mitleid! und sind auch "nur" probanden" und keine "patienten" !!!
    Wer nicht zustimmt würde von mir kein Blut abgenommen bekommen ohne Fax eines Richters... dafür gibt es doch den "diensthabenden" Richter.



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  2. #7
    the day after
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Wer nicht zustimmt würde von mir kein Blut abgenommen bekommen ohne Fax eines Richters... dafür gibt es doch den "diensthabenden" Richter.
    Nicht überall rund um die Uhr.



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  3. #8
    Dunkelkammerforscher
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    20.08.2004
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    das war mal...
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    Danke für den Hinweis Solara, war mit neu! Kurze Google-Suche brachte tatsächlich auch zwei BVG-Urteile das wenn der Richter nicht erreichbar ist (das muss aber eigentlich versucht werden) der Polizist es selbst wegen Gefahr in Verzug anordnen kann.



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  4. #9
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    in manchen bundeslaendern gibt es gar keine diensthabenden richter, dann machen das immer die polizisten. so habe ich das von rechtsmedizin in erinnerung. die bringen auch ihre eigenen roehrchen mit.



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