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Zitat von
rosa_banana
Ja, bitte 100% Selbstbeteiligung für die Verursacher folgender nächtlicher Rö-Anforderungen:
-Ketchup-Flasche auf den Fuß gefallen, Ausschluss Fx
-Tritt in den Hintern, Ausschluss Fx
-Schnitzel angebrannt, Ausschluss Rauchgasvergiftung, Rö-Thorax
Woran liegt es, dass Menschen mit so einem Scheiß ins Krankenhaus rennen? Das war doch früher nicht so? Oder doch?
Zunehmende Anspruchshaltung, mangelndes Gesundheitswissen, Bequemlichkeit, keine Lust oder Zeit tagsüber für Arztbesuche, Dr Google uvm. Alles schon mal thematsiert und aktuell in der Tagespresse nachzulesen.
Die Kassen kostet das ambulant nichts extra ("gedeckelte Gesamtvergütung") und in der KH-Ambulanz die Hälfte der angefallenen Unkosten lt. DKG-Angaben. Also wieso das ändern?
Desweiteren: it takes two to tango. In den o.g. Beispielen hat ein Arzt die Indikation gestellt und ein zweiter sie gesehen. Da könnte man ja schon mal "nein" sagen als Ambulanzarzt oder Radiologe. Wird aber nicht gemacht aus Angst vor CA oder Verwaltung...
Die Politik ermuntert auch nachgerade zur üppigen Inanspruchnahme. Früher (TM) gab es für jedes Kassenmitglied einen abgezählten Stapel "Bezugs"scheine für Arztbesuche, waren die alle, mußte man persönlich zur Kasse und sich dort hochnotpeinlich erklären. Mit Einführung der niedrigschwelligen Chipkarte (die seitens der Patienten oft als eine Art Kredikarte gesehen wird) sind die Probleme exazerbiert.
Damit nicht genug, bis 2015 mußten alle Asylbewerber zur Anspruchnahme von ärztlichen Leistungen persönlich Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter halten, auch hier ist man den bequemen Weg gegangen und hat ihnen die Chipkarte mit den gleichen Berechtigungen wie die auchtochtone Bevökerung ausgehändigt. Ob die weniger als 100 EUR, die pro Kopf/Mo durch die Sozialträger in die KK eingezahlt werden, für die abgeforderten Leistungen ausreichen, mag jeder selbst beurteilen.
Bei den o.g. Beispielen dürfte die Quote von Selbstzahlern/Privatpatienten gegen Null gehen, als einfacher reality check, was den Mißbrauch von Gratisleistungen durch "Flatrate- Chipkarte" angeht.
Gerne wird auch vergessen: Ein Kassenmitglied darf nach § 24 Abs. 4 BMV-Ä einen Arzt der selben Fachgruppe im selben Quartal nur aufsuchen zur Inanspruchnahme besonderer Leistungen die vom behandelnden Vertragsarzt nicht erbracht werden oder bei Wechsel des Aufenthaltsortes des Kranken zur Fortführung der Behandlung.
Sowas hört man weder von der Politik noch den Kassen, aktuell wird der Arzt bestraft für den Verstoß gegen § 24 durch Nichtbezahlen der erbrachten Leistung.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"