Außerdem müsste ja irgendwer die Anforderung und den Befund übersetzen, bzw. der indische Radiologe müsste Deutsch auf Äquivalenzniveau zu den hier für ausländische Ärzte verpflichtenden Sprachtests sprechen. Und Ärzte, die fließend Deutsch sprechen sind sicher auch in Indien keine Geringverdiener. Und wenn doch, dann sollten sie sich fragen, ob sie nicht lieber gleich nach Deutschland kommen wollen.
Und es bliebe die Frage wer für einen fehlerhaften Befund haftet - nach dem Recht von welchem Land? Also da sehe ich noch viel Wasser den Ganges runterfließen, bevor es so weit kommt...