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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hey Ihr,

    ich habe nun mal eine Frage nachdem die Statistik vom IMPP raus ist. Ich habe 286 Punkte. Nun sollte man ja meinen, dass es damit gerade so zur 1 gereicht hätte (Notengrenze nach neuer AO 285 P). Nun ist es aber so, dass ich 2 der 4 herausgenommenen Fragen richtig und 2 falsch beantwortet habe. Dadurch steigt laut IMPP die Grenze auf 187 Punkte für eine 1. Hätte ich nur eine der vier Fragen richtig beantwortet, läge sie bei 186 und ich hätte eine 1. Ich verstehe gerade absolut nicht, warum a) die Notengrenze zur 1 mit 285 angegeben ist und ich dann damit nicht automatisch eine 1 habe mit meinen 286 Punkten und warum b) der Nachteilsausgleich (was für mich bedeutet --> Nachteil wird ausgeglichen --> die Note wird im Zweifelsfall BESSER) dazu führt, dass ich eine Note runterrutsche..

    Das war jetzt wahrscheinlich relativ wirr, aber ich hoffe es ist klar, was ich meine und ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Und ich bitte darum, es mir nachzusehen, dass ich hier mit einem für viele vielleicht untragbar erscheinenden Problem wie Note 1 oder 2 ankomme, aber für mich bedeutet das wirklich etwas bei all dem, was ich reingesteckt habe, nämlich ein Freisemester und 6 Monate durchackern.

    Ich würde mich über Antworten sehr freuen!



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  2. #2
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    Du musst das in Prozent ausrechnen. 4 Fragen wurden herausgenommen, also ist wenn man alle 4 Fragen falsch hat, die Gesamtpunktzahl 316.
    285 von 316 sind 90,18%

    Du hast jetzt 2 der 4 herausgenommenen Fragen richtig, also steigt deine individuelle Gesamtpunktzahl auf 318. 285 von 318 wären aber "nur" 89,6%, deshalb steigt deine persönliche Bestehensgrenze. 287 von 318 sind 90,2%.

    Du hast also keine schlechtere Note, denn eigentlich wären es ja sogar 320 Fragen gewesen. Da hättest du dann 89,3%.
    Der Nachteilsausgleich bedeutet eigentlich nur, dass einem durch das Herausnehmen der Fragen keine Nachteile entstehen dürften. Wenn sie bei dir nicht als richtig gewertet würden, hättest du ja sogar zwei Fragen weniger. Also nur 284 Punkte. Dann hättest du 284 von 316, also 89,8%.
    Egal wie, es würde nicht für eine eins reichen. Aber ist so knapp natürlich ärgerlich!

    Ich hoffe das war einigermaßen verständlich.

    Liebe Grüße

    Elena



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  3. #3
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    Hast du die 286 Punkte mit oder ohne der 4 aus der Wertung genommenen Fragen? (die Notengrenze 285 gilt nur wenn man alle vier Fragen aus der Wertung ausnimmt)



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  4. #4
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    Du rutscht aber nicht runter. Der Nachteilsausgleich bedeutet, dass dir kein Nachteil daraus entstehen darf, dass zwei Fragen, die du richtig hattest, rausgenommen werden.
    Schau, wenn alles drin bliebe, wäre die Einsergrenze bei 288 Punkten - und du hättest damit zwei Punkte zu wenig. Nun werden vier Fragen rausgenommen, von denen du zwei richtig hattest. Dadurch rutscht die Notengrenze für dich um einen Punkt nach unten auf 287. So ist dir ein Vorteil entstanden (du bist einen Punkt näher an der besseren Note), der sich aber leider nicht notenmäßig niederschlägt.

    EDIT: Da war jemand schneller...
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    ***01.07.2018***



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  5. #5
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    Hätte da auch ne Frage. Die Dreiergrenze wird bei einer Bemessungsgrenze von 317 mit 223 angegeben. Nun ist aber 317*0,7=221,9.... also müsste ich doch mit 222 Punkten auch schon die 70% Grenze überschritten haben.
    Hat dafür jemand zufällig eine logische Erklärung?
    Vielen Dank



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