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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    weiß jemand von euch ob die Dauer des klinischen Abschnitts vorgegeben ist? Sind die sechs Semester Pflicht? Kann man verkürzen? Wenn man schon in der Vorklinik über die Regelstudienzeit ist, beispielsweise sechs Semester für die Vorklinik. Könnte man die dann wieder aufholen? Dann käme man ja zum Schluss doch auf 12 Semester usw.

    Ich konnte nämlich nichts finden, wo steht der klinische Abschnitt dauert so und so lange...


    Danke



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Nein kann man nicht abkürzen. Steht in den Studienordnungen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
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    § 1 Absatz 3 ÄApprO 2002:
    "Die Ärztliche Prüfung nach Absatz 2 Nr. 5 wird abgelegt: (...) 2. der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von drei Jahren nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (...)."



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