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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Hallo liebe Hannoveraner,
    Ich habe vor kurzem mit dem studiendekanat in h gesprochen. Ich habe leider meinen Prüfungsanspruch im fach Anatomie verloren. Ich habe daraufhin gefragt, ob es möglich ist, in H weiter zu studieren. Zuerst wurde diese Frage mit ja beantwortet. Dann hab ich die studienordnung gelesen und da steht folgendes:

    "Die Immatrikulation ist zu Versagen, wenn

    2. der Bewerber nicht nachweist, daß er die im jeweiligen Semester zu zahlenden Studentenschafts- und Studentenwerksbeiträge entrichtet hat,
    3. der Bewerber in dem gewählten Studiengang eine Vor-, Zwischen- oder Abschlußprüfung endgültig nicht bestanden hat, oder nach den Bestimmungen, die für sein Studium maßgebend sind, den Prüfungsanspruch verloren hat."

    Diese "Vorprüfung" macht mir ein bisschen Sorge.
    Dann hab ich da noch mal angerufen und gesagt, dass ich glaube, dass ich, weil ich ja den prüfungsanspruch in Ana verloren hab, in hannover doch nicht Weiterstudieren darf.
    Der Typ am Telefon meinte daraufhin, dass ich dann die studienordnung nicht richtig gelesen hätte. Die Rede sei von Staatsexamen 1 u. 2 also Physikum und hammerexamen
    Das beruhigte mich zwar, aber ich lese die ganze Zeit in irgendwelchen Kommentaren, dass das humanmedizin Studium jetzt deutschlandweit für mich gestrichen sei. Ich hab also Angst, dass der Typ am Telefon sich doch irrt und ich dann Anfänge zu studieren und die am Ende sagen, dass die gesamte Immatrikulation ungültig ist.


    Hat da jemand von euch Erfahrung mit? Darf man sich bewerben für das höhere Semester in Hannover bewerben, obwohl man kein prüfungsanspruch mehr hat? Ich weiß dass es schwierig ist, angenommen zu werden, es geht nur darum ob ich dort rein theoretisch studieren DÜRFTE?
    Und was wäre denn eine Vorprüfung in unserem Studium? Was zwischen und entprüfung ist, ist klar. Physikum und hammerexamen halt



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  2. #2
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    "oder nach den Bestimmungen, die für sein Studium maßgebend sind, den Prüfungsanspruch verloren hat."
    Das trifft auf dich zu und ist ziemlich eindeutig.. Hat der Typ seine eigene Pruefungsordnung nicht verstanden?^^
    Rede da nochmal mit einem anderen.



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  3. #3
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Was wäre denn zB eine "Vorprüfung"?



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  4. #4
    ehemaliger User_11062015
    Guest
    Erdbeerschnitte, du bist doch jetzt schon längere Zeit mit diesem Problem beschäftigt - was machst du denn momentan?
    Wenn der Prüfungsanspruch endgültig erloschen ist, müsste man dich doch schon exmatrikuliert haben oder?
    Fürchte fast, dass Humanmedizin nicht mehr in deutschland möglich ist für dich, hört sich zumindest ziemlich danach an, wie EVT ja schon meinte..



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  5. #5
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Vorpruefung im klassischen Sinn gibt es bei Humanmedizin nicht. Frag das eben auch nach.



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