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  1. #6
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    Mir geht es darum, auf allen Homepages entsprechender testender Institute ist folgendes zu lesen, z.B.:

    Leistungen der Genetischen Beratung und Diagnostik gehören zur medizinischen Regelversorgung und werden von den Krankenkassen getragen (gesetzlich/privat). Humangenetische Laborleistungen sind für den Überweiser nicht budgetiert,
    humangenetische Leistungen berühren nicht das Laborbudget, wenn die Ausnahme-kennziffer 32010 eingetragen ist

    Kann mir das jemand im Detail erklären? Wenn ich von Station aus einen Überweisungsschein vom HA besorge (Laborschein Ü10 mit Ausnahme-Kennziffer) oder alternativ es direkt über den HA machen lasse, ist es dann umsonst? Darauf sollte es ja
    eine definitive Antwort geben?



  2. #7
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    Zitat Zitat von Reflex Beitrag anzeigen
    Problem: Seit 1.2.2012 braucht man eine Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung oder muss Facharzt für Humangenetik sein, wenn man eine Aufklärung für eine Humangenetische Untersuchung machen will. Diese Aufklärung muss immer einer genetischen Diagnostik voraus gehen. Daher werden bei uns den Patienten empfohlen sich direkt an das Humangenetische Institut für die Diagnostik überweisen zu lassen, weil bis auf den Ehemaligen Chef niemand die Qualifikation hatte und die Hausärzte erst recht nicht.
    Das gilt soviel ich weiß nur für prädiktive Testungen, nicht im Rahmen von Diagnostik.



  3. #8
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    Zitat Zitat von OizO Beitrag anzeigen
    Das gilt soviel ich weiß nur für prädiktive Testungen, nicht im Rahmen von Diagnostik.
    So ist es. Der Befund "sollte" allerdings im Rahmen einer humangenetische Beratung mitgeteilt werden, so dass sich die Katze wieder in den Schwanz beißt.
    Zumindest in HH kann man diese Qualifikation als FA aber recht unkompliziert erwerben.

    Abrechnungstechnisch ist es ganz einfach:
    Wenn der Patient stationär liegt, bekommt das Krankenhaus eine Rechnung von der Humangenetik über die Testung, die es bezahlen muss. Dafür bekommt es aber kein Extrageld von irgendjemanden, sondern nur die "normale" DRG. Kann also im Zweifel ein ziemliches Minusgeschäft werden.

    Ambulant laufen diese Untersuchungen extrabudgetär, wenn die entsprechende Ausnahmeziffer mit abgerechnet wird. Das heißt, die (gesetzliche) Krankenkasse bezahlt die Untersuchung, ohne dass diese das Budget des Zuweisers belastet.
    si tacuisses, philosophus mansisses



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