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Mir geht es darum, auf allen Homepages entsprechender testender Institute ist folgendes zu lesen, z.B.:
Leistungen der Genetischen Beratung und Diagnostik gehören zur medizinischen Regelversorgung und werden von den Krankenkassen getragen (gesetzlich/privat). Humangenetische Laborleistungen sind für den Überweiser nicht budgetiert,
humangenetische Leistungen berühren nicht das Laborbudget, wenn die Ausnahme-kennziffer 32010 eingetragen ist
Kann mir das jemand im Detail erklären? Wenn ich von Station aus einen Überweisungsschein vom HA besorge (Laborschein Ü10 mit Ausnahme-Kennziffer) oder alternativ es direkt über den HA machen lasse, ist es dann umsonst? Darauf sollte es ja
eine definitive Antwort geben?
So ist es. Der Befund "sollte" allerdings im Rahmen einer humangenetische Beratung mitgeteilt werden, so dass sich die Katze wieder in den Schwanz beißt.
Zumindest in HH kann man diese Qualifikation als FA aber recht unkompliziert erwerben.
Abrechnungstechnisch ist es ganz einfach:
Wenn der Patient stationär liegt, bekommt das Krankenhaus eine Rechnung von der Humangenetik über die Testung, die es bezahlen muss. Dafür bekommt es aber kein Extrageld von irgendjemanden, sondern nur die "normale" DRG. Kann also im Zweifel ein ziemliches Minusgeschäft werden.
Ambulant laufen diese Untersuchungen extrabudgetär, wenn die entsprechende Ausnahmeziffer mit abgerechnet wird. Das heißt, die (gesetzliche) Krankenkasse bezahlt die Untersuchung, ohne dass diese das Budget des Zuweisers belastet.
si tacuisses, philosophus mansisses