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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Mano Beitrag anzeigen
    Kommt mir irgendwie komisch vor, dass die keine WB-Berechtigung haben... also Augen auf
    Wenn du aber sowieso in München wohnst und derzeit keine Alternative in Aussicht hast - warum nicht? Und vom Spektrum her kommt dir das als angehende Allgemeinmediziner ja auch eher entgegen als die große Pankreaschirugie.
    Genau so sehe ich das auch... ich hab ja bisher keine Alternative. Und es hindert mich ja niemand daran, die Augen offen zu halten. Aber ist das wirklich so aussergewöhnlich und bedenklich, keine Weiterbildungsbefugnis zu haben? Hab da ja keine Ahnung....



  2. #7
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von wischmopp Beitrag anzeigen
    Nein, die haben keinerlei Weiterbildungsbefugnis. Evtl. weil sie mit einem zweiten Münchner Klinikum zusammen gehören und der CA für VCH dort eine Weiterbildungsbefugnis hat? Wobei ich null Ahnung habe, ob das damit zusammenhängen könnte...?
    Eigentlich nicht - das schließt sich AFAIK nicht aus. Wäre ja sonst fatal für alle Klinikverbünde, wenn pro Fach nur in einem Haus des Verbundes weitergebildet werden könnte.

    Zitat Zitat von wischmopp Beitrag anzeigen
    Was tun die da? "Grundlegende Viszeralchirurgie" würde ich sagen (Galle, Leistenhernien, Appendix, CEDs, Proktologie, Ca´s),
    Also das sollte doch wenigstens für ein Jahr reichen. Da würde ich im Gespräch schon nachbohren, wieso er die nicht beantragt.

    Ist halt ein echter Nachteil wenn das so gar nicht auf den FA anrechenbar ist. Der wird bei Teilzeit ja schon lange genug dauern...

    Ansonsten klingt es ja ganz gut für Deine Vorgaben.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



  3. #8
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    I h würde noch mal gezielt dieses Thema ansprechen. Ein halbes Jahr mehr oder weniger klingt jetzt nicht viel. Aber bedenke, dass es irgendwann die Situation geben kann, dass Du für eine Stelle, einen Kv-Sitz etc den FA brauchst, den Du nur wegen dieser ersten nicht weiterbildungsbefugten Stelle verspätet machen kannst, sonst aber schon hättest.



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    I h würde noch mal gezielt dieses Thema ansprechen. Ein halbes Jahr mehr oder weniger klingt jetzt nicht viel. Aber bedenke, dass es irgendwann die Situation geben kann, dass Du für eine Stelle, einen Kv-Sitz etc den FA brauchst, den Du nur wegen dieser ersten nicht weiterbildungsbefugten Stelle verspätet machen kannst, sonst aber schon hättest.
    Grundsätzlich würde ich das ja genauso sehen.
    Aber wenn man davon ausgeht, dass Teilzeit in München (hier sogar noch ohne Dienste!) wirklich kaum zu finden ist? Ich will einfach nicht einen Job absagen und es dann später bereuen, weil ich in 5 Jahren immer noch arbeitssuchend bin...



  5. #10
    the day after
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    Du bist in 5 Jahre nicht arbeitssuchend - aber in Tz zieht sich die WB bei dir eh, somit verschenkst du noch mehr Zeit, ohne dir das irgendwie anrechnen lassen zu können.


    Ich muss mal ganz doof fragen: was bedeutet denn FA VCH 2004 und was 2010?

    Weil für 2004 haben sie ja 36 Monate, nur eben für WO 2010 nicht. Warum?
    Geändert von Solara (10.06.2014 um 21:11 Uhr)



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