Das interessiert mich aus aktuellem Anlass auch gerade sehr! Freu mich über Antworten!
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Ich stehe nach dem ÄK Wechsel von Bayern nach Nordrhein vor der Frage der Überleitung der Anwartschaften der ÄV.
Wie habt ihr euch bei einem Kammerwechsel bzgl. der Überleitung informiert? Sinnvoll, nicht sinnvoll, Kriterien, habt ihr euch Anwartschaften hochrechnen lassen?
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Free Your Heel And Your Mind Will Follow
Es gibt sich tatsächlich nicht viel, allerdings bekommst Du, wenn Du nicht überleitest, 2 getrente Renten, die in der Summe wahrscheinlich geringer sind als die Einzelrente bei Überleitung. Das muß man aber im Einzelfall ausrechnen.
Ich hab beim Wechsel von Bayern nach WL überleiten lassen.
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
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Übrigens geht Überleiten nur wenn du noch nicht mehr als 60 Monate eingezahlt hast (so war es zumindest vor ein paar Jahren noch - ggf nachfragen!). Habe von NRW nach BaWü übergeleitet, dort bleibt es jetzt da - beim nächsten Kammerwechsel kommt halt eine zweite ÄV dazu....hab auch mehrere ZVK da das auch nicht so einfach war/ist...