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  1. #6
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    Ich wollte auch wissenschaftliche Gründe geltend machen. Scheinbar ist für alle leser hier klar, dass man nur berufliche Gründe geltend machen kann, wenn man Sport studiert hat. Wieso das? Ich würde wie oben beschrieben wissenschaftliche Gründe anbringen. Jennyli, du scheinst ja ein Spezialfall zu sein. Was hast du denn nun studiert? Auch Sport?



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  2. #7
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    Auch wenn du wissenschaftliche Gründe gelten machen willst, musst du dir dein Berufsziel überlegen. Nicht umsonst ist eines der Kriterien beim wissenschaftlichen Gutachten der bisherige Werdegang. Man muss kein explizites Forschungsvorhaben vorschlagen, sondern mit den beruflichen Stationen (Studium, studentische Hilfskraft, wissenschaftlicher Mitarbeiter, bestenfalls Doktorand und fertig promoviert) und dem was man in der Zeit gemacht hat (Publikationen, Kongresse, Wettbewerbe) nachweisen, dass man Nachwuchswissenschaftler ist. Damit dann ein Zweitstudium dein Werdegang komplettiert und Möglichkeiten in der Forschung schafft.

    Wer glaubt, die Gutachter interessiert was du für tolle Ideen hast die man jetzt erforschen könnte, ist glaube ich auf dem Holzweg. Ich als Gutachter gehe nämlich davon aus, dass du vermutlich erst wieder in 6 Jahren forschend aktiv wirst, also wenn du vielleicht deine Doktorarbeit schreiben willst oder fertig approbiert hast.



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  3. #8
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    Hubär woher nimmst du das Wissen, dass die Gutachter sich mehr für dein Berufsziel, als für dein Forschungsvorhaben interessieren? Also ich mein kannst du das irgendwoe mit belegen oder sind das lediglich deine Einschätzung/ deine Meinung?!



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  4. #9
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    Im besten Fall ist dein Berufsziel Wissenschaftler in dem angegebenen Forschungsbereich. Oder nicht? Deshalb beschreibt und erläutert man ja seinen wissenschaftlichen Werdegang.



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  5. #10
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    Punkteverteilung innerhalb der Fallgruppe 2 wortwörtlich aus dem Merkblatt:

    "Für die Verteilung der Punkte sind im Einzelnen folgende Kriterien zu berücksichtigen, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist:
    – Bisheriger Werdegang;
    dabei sollten insbesondere die früheren wissen- schaftlichen und praktischen Tätigkeiten herangezo- gen werden;
    – Ernsthaftigkeit des interdisziplinären Berufs- /Studienwunsches
    hier sind die wissenschaftlichen Tätigkeiten (z. B. Teilnahme an Bundeswettbewerben wie „Jugend forscht“) ebenso zu würdigen wie z. B. die Mitarbeit in Forschungsprojekten während der Studienzeit;
    – Wissenschaftliche Bedeutung der angestrebten interdisziplinären Betätigung;
    ist die angestrebte Tätigkeit objektiv von wissenschaftlicher Bedeutung?"

    Das sagt ja wohl alles...



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