Wie wäre es eigentlich mal mit einem Forum für das Zweitstudium?
Wie wäre es eigentlich mal mit einem Forum für das Zweitstudium?
"This sentence contains ten words, eighteen syllables, and sixty-four letters."- Wolfram|Alpha
Danke für die schöne Zusammenfassung und die ganze Arbeit ! Wenn ich die nur früher gehabt hätte ;)
Kleine Anmerkungen von mir:
+ Ich würde unter Zweitstudienbewerber auch die FH-Abgänger berücksichtigen, nicht nur die Uni-Abschlüsse ...
+ Zudem finde ich noch den Hinweis sehr wichtig, dass es, wie Du schon schreibst, kein Motivationsschreiben ist, sondern m.E. eine juristische Argumentation/ Subsumtion. Ich habe mir vor meinem 2. Versuch daher in der Bib alle möglichen Gerichtsurteile zur Zweitstudienbewerbung Medizin durchgelesen. Daraus wird auch recht schnell klar, wie die kurzen Anforderungensprofile der verschiedenen Fallgruppen wirklich zu interpretieren und zu verstehen sind.
Ich finde es auch grundsätzlich richtig, lange aber für die Argumentation unwichtige Ausschweifung bzgl. der eigenen Motivation zu vermeiden. Dennoch sollten aus juristischer Sicht alle Argumente angeführt werden, die einem als Vernünftig in den Sinn kommen: Wenn man später nämlich vor Gericht ziehen will, werden nur die Argumente gewertet, die auch in der Studienbegründung stehen - 'nachreichen' kann man da nichts mehr. Daher war mein Motto: lieber ein Argument oder Nachweis zu viel, als zu wenig... wer aber ohnehin keinen Widerspruch einlegen will, der sollte sich natürlich möglichst kurz halten. (P.S.: Meine reine Argumenation umfasst mit ein paar Tabellen ca. 20 Seiten... Anhang nochmal ca 40 Seiten - natürlich alles nett gegliedert und durchnummeriert).
Gute Idee! Wäre ich auch für
20 Seiten Begründung? Im Anhang nochmal 40 Seiten? Ist das `ne Abschlussarbeit?
Die armen HSS Sachbearbeiter.... Was argumentiert man denn 20 Seiten lang, wenn es nicht gerade eine wissenschaftliche Begründung ist, und selbst dann find ich das recht heftig!?
Meine wissenschaftliche Begründung war 1,5 Seiten lang + Arbeitszeugnisse, Abschlusszeugnis und einen Ausdruck über die Bekanntgabe eines Preises, den ein Projekt bei dem ich mitgearbeitet habe, gewonnen hat. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die ernsthaft 20 Seiten Begründung lesen. Aber falls du nen Platz bekommst, nehme ich das gerne zurück ;)
Sinnvolle Argumente immer rein ins Schreiben... aber wie gesagt ich versetzte mich immer gern in den Gutachter. Und ich würde mir erst mal denken "oh mein Gott" wenn mir jemand 60 Seiten auf den Tisch knallt... und das nur eine von vielleicht 30 Bewerbungen ist, die ich die Woche bearbeiten soll?!
Mag natürlich sein, dass der ein oder andere einen ausschweifenderen Schreibstil hat und der andere sich lieber kurz hält. Aber 20 Seiten, ohne dass sich die Informationen und Argumente wiederholen? Bezweifle ich, sorry
Und gerade Juristen sind in der Lage in kurzen Sätzen klar und deutlich Inhalt zu vermitteln. Sonst wäre das BGB bestimmt länger als 370 Seiten...
Geändert von Hubär (04.08.2014 um 15:37 Uhr)