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  1. #26
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    Zitat Zitat von jennyli Beitrag anzeigen
    Hubär ich würde es aber schon gerne verstehen:

    Ist es also nicht so, dass bei der wissenschaftlichen Begründung vor allem der (möglichst wissenschaftliche) persönliche Lebenslauf im Vordergrund steht, das Forschungsgebiet/-vorhaben aber letzlich nur oberflächlich erwähnt wird, weil die Uni mit dem Gutachten ja idealerweise bereits 'bestätigt' hat, dass es dort Forschungsbedarf gibt (und HSS hier ohnehin keine Details wissen will, weil der fachliche Hintergund fehlt)?
    Bei wissenschaftlichen Gründen musst du erst den Gutachter der Uni überzeugen und dann hoffen, dass HSS das Gutachten annimmt und nicht mehr anfechtet. (Du sendest aber sowohl HSS als auch der Uni die exakt selben Unterlagen!)
    Die Kriterien, welche aber sowohl der Gutachter der Uni als auch HSS anlegen, sind der Werdegang, die Ernsthaftigkeit des Berufsziels und dessen wissenschaftliche Bedeutung.
    Dh relevant sind deine bisherigen wissenschaftlichen Leistungen und dass zu erkennen ist dass du zielstrebig auf ein wissenschaftliches Berufsziel hin arbeitest (das du ja hierfür auch erst nennen und charakterisieren musst genau wie bei beruflichen Gründen).
    Schwerpunkt liegt meiner Meinung nach auf "bisherig"! Dh. jemand mit viel wissenschaftlicher Erfahrung zum Beispiel als Doktorand oder gar fertig promoviert hat deutlich mehr Chancen als jemand der ein tolles Forschungsgebiet nennen kann in dem er gerne forschen würde und wofür er ja unbedingt Medizin braucht.
    Wie schon im anderen Thread gesagt, bis euch das Medizinstudium für die interdisziplinäre Forschung tatsächlich etwas bringt, vergehen erst mal einige Jahre! Das weiß auch der Gutachter... also hier ein Forschungsvorhaben zu bringen, in dem ihr vielleicht schon drin steckt oder das ihr bald umsetzen wollt, scheint kein Medizinstudium voraus zu setzen und dient also nicht bei der Begründung, warum ihr das studieren müsst für eure Forschung! Es geht hier ausschließlich um die Förderung von wissenschaftlichen Nachwuchs um so ambitionierten Wissenschaftlern eine Doppelqualifikation zu ermöglichen die dann in zig Jahren zu hoffentlich wissenschaftlich bedeutsamer Forschung führt.



  2. #27
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    Hubär du hast mit Sicherheit recht was die Hauptargumente für das Erlangen der wissenschaftlichen Gründe angeht.
    Aber da die Gutachter (oder zumindest einer aus der Kommision - je nach Uni) häufig selbst Profs. von nem klinischen Institut sind, schadet es sicher nix wenn man der Bewerbung ein Empfehlungsschreiben von einem Professor oder Chefarzt beilegt, in dem bestätigt wird wie wichtig man für das Institut ist und was man schon geforscht hat.



  3. #28
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  4. #29
    Registrierter Benutzer Avatar von jennyli
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    Geändert von jennyli (20.08.2014 um 00:28 Uhr)



  5. #30
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    Hi,

    ich gehöre auch zu den Zweitstudienbewerbern, kann vor dem Hintergrund meines Erststudiums (VWL mit etwas Jura) allerdings nicht wirklich irgendeine wissenschaftliche Begründung vorbringen.

    Stattdessen komme ich letzten Endes maximal auf 7 Punkte (3 Punkte Abschlussnote Erststudium + 4 Punkte für "sonstige berufliche Gründe"), die in den letzten beiden Jahren ja nun leider nicht mehr für eine Zulassung ausgereicht haben.

    Auch wenn es nicht ganz in diesen Thread passen mag - allerdings scheint es hier ja kein eigenes Zweitstudiums-Forum zu geben, deshalb gebe ich nun doch hier mal meinen Senf dazu -, würde mich mal interessieren, ob sich hier jemand schon mal Gedanken über das Verfahren in rechtlicher HInsicht bzw. sogar "gerichtliche" Erfahrungen damit gemacht hat.

    Eigentlich habe ich die "typischen" Studienplatzklagen immer vehement abgelehnt. Allerdings ärgere ich mich zurzeit wirklich über das Zulassungsverfahren für Zweitstudienbewerber im Allgemeinen, bzw. halte ich es für fast schon offensichtlich verfassungswidrig. So wird im Verfahren für Erststudienbewerber ja ein Teil der Plätze allein nach Wartezeit vergeben - was letztlich aus dem Grundrecht auf freie Berufswahl folgt (bzw. aus der entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1972) - d.h. jeder Mensch mit entsprechender Hochschulzugangsberechtigung hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen Medizin-Studienplatz. Die Tatsache, dass es im Verfahren für Zweitstudienbewerber nichts Vergleichbares gibt, impliziert ja letztlich die Auffassung, dass ein Mensch im Zeitpunkt des Abschlusses seines Erststudiums dieses Grundrecht verwirkt hat.

    Nun mag man einwenden (vielleicht nicht ganz zu Unrecht), dass es mir früher hätte einfallen können, dass Medizin meine Leidenschaft ist (ich bin mittlweile 31 Jahre alt, habe zwar nach dem Abi schon überlegt, Medizin zu studieren, bin damals allerdings aus verschiedenen Gründen davon abgekommen - dass das womöglich ein großer Fehler war, habe ich dann erst vor ein paar Jahren gemerkt, als ich angefangen habe, mich ehrenamtlich in dem Bereich zu engagieren). Allerdings bewirkt das derzeitige Verfahren ja ebenso, dass ein z.B. 21-jähriger, frisch gebackener Absolvent eines Germanistik-Bachelors u.U. nie wieder die Chance auf einen Medizin-Studienplatz haben wird (sofern die Messzahlen in Zukunft nicht doch wieder sinken).

    Einerseits würde ich wirklich gern Klage gegen meinen Ablehnungsbescheid einreichen, da ich die Auswahlkriterien schlicht völlig sachfremd finde, andererseits will ich letztlich aber keine Kosten für einen Prozess tragen, der mir wohl eh nichts bringen wird (erstens glaube ich nicht, dass ein "einfaches" Verwaltungsgericht ein abschließendes Urteil dazu fällen würde, d.h. die Sache würde sich tendenziell mehrere Jahre hinziehen, zweitens würde ich ja selbst im Erfolgsfall wohl nicht direkt eine Zulassung bekommen).

    Trotzdem würde mich einfach mal die Meinung von Anderen dazu interessieren - oder hat bei euch allen die Begründung für eine ausreichend hohe Messzahl gereicht? (dann Glückwunsch dazu )

    Viele Grüße aus dem hohen Norden,

    Sam



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