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Göttingen Registrierter Benutzer
Das ist ja interessant, dass die Uni Hamburg schon davon schreibt. Offiziell beschlossen ist ja noch nichts. Die Uni kann das ja auch nicht alleine machen, sondern ist auf Hochschulstart angewiesen.
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für alle Warter:
[PDF]17/2744 - Abgeordnetenhaus von Berlin
http://www.parlament-berlin.de/ados/...g/d17-2744.pdf
24.02.2016 - 24.02.2016. Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Absatz 1 Satz 3 VvB. Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung ...
siehe
Artikel 18 (Übergangsregelung) und
Artikel 19 (Inkrafttreten )
Soweit ich das verstanden habe, ist Mitte März unterzeichnet worden.
LG pillango
P.S. Leider kann ich weder kopieren noch verlinken. Vielleicht kann ja einer von euch helfen?!
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Göttingen Registrierter Benutzer
Also sollte man sich jedes Semester bewerben. Das haben die meisten hier ja sowieso immer schon empfohlen.
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Noch nicht. Erst ab Inkrafttreten, damit einem dann das aktuelle Semester sowie die Semester seit Sommer 2008 angerechnet werden.
Definitiv ein sehr wertvoller Link
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Göttingen Registrierter Benutzer
Wegen der Teilplätze und für die Krankenkasse auch am besten jetzt schon.
Wann tritt es denn in Kraft? WS 2018/19?