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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
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  2. #62
    Gold Mitglied Avatar von Haematopoesie
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    11
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    Hi,

    ich bin mir gerade nicht mehr sicher - gelten die fixen Ortspräferenzen der Unis (also zB. nur Bewerber mit OP1, alle anderen fliegen eh raus) auch für das Wartezeitverfahren? Oder ist das da egal?

    ich hoffe man versteht was ich meine, danke



  3. #63
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Hinter den sieben Bergen, bei den sieben Zwergen
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    3.005
    Nein. Das ist egal. Man fliegt nur raus, wenn die Plätze schon für OP 1 Leute vebraucht wurden und man selbst nur OP2 hatte. Aber nur aufgrund der Nachfrage und nicht prinzipiell.
    Beraube niemanden seiner Hoffnung.
    Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
    (Rumi)



  4. #64
    straight outta hell
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    Kruppstahl und Beton
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    über den Berg.
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    5.378
    Du kannst die Unis auf allen Ortpräferenzen angeben.

    Relevant werden die Ortpräferenzen halt, wenn es an die Verteilung an die Unis geht.
    Es werden eben zuerst die Leute zugelassen, die die Kriterien erfüllen (Wartesemester, Note, Sozialkriterium) und die entsprechende Uni auf OP 1 gesetzt haben. Sind dann noch Plätze übrig, wird weiter mit Leuten der niedrigeren Ortspräferenzen aufgefüllt.
    So kannst du z.B. Dresden schon als OP 6 angeben und fliegst auch nicht von vorne herein aus dem Verfahren. Aber du wirst keine Chance in Dresden haben, weil die eben ihre Plätze schon mit Leute vollkriegen, die Dresden auf OP 1 gesetzt haben. In Ulm wiederum wurden auch noch Plätze an Leute vergeben, die diese Uni auf OP 6 gesetzt haben.

    Siehe hier:
    http://hochschulstart.de/index.php?id=4854



  5. #65
    Registrierter Benutzer
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    12.08.2016
    Beiträge
    10
    Das ist jetzt eventuell eine blöde Frage, aber weshalb steigen zum Wintersemester die Wartemester immer in Zweierschritten? Weil alle Bewerber im Vergleich zum vorigen Wintersemester wieder zwei Wartesemester mehr auf dem Buckel haben?



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