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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #76
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Es ist noch nichts offiziell beschlossen. Also gibts auch noch nichts von Hochschulstart
    In einem anderen Thread schrieb jemand, dass ein HSS-Mitarbeiter meinte, dass die Regelung ab WS 18/19 greifen würde und bis dahin auf jeden Fall Übergangsregelungen bestehen würden.
    Mehrere Anwälte hätte ähnliches gesagt.
    (Ich kann das mal suchen).



  2. #77
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    Und mehr als das weiß auch niemand, da es keine offiziellen Aussagen dazu gibt. Die getätigten Aussagen sind auch nur Spekulationen oder Insiderinfos.



  3. #78
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    In dem Staatsvertrag der in diesem Thread hier verlinkt ist (Seite 11, #52), steht, dass es "frühestens" ab WS 18/19 zum Tragen käme. Kann also genauso gut auch 1 oder 2 Jahre später erst kommen, wenn es denn kommt. Am besten man geduldet sich noch bis Herbst. Dann soll der Masterplan ja beschlossen werden. So mach ich es inzwischen jedenfalls.



  4. #79
    Diamanten Mitglied
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    Wie gesagt, es ist noch nichts offiziell beschlossen. Deshalb ist es auch unsinnig, diesen Statements viel Bedeutung beizumessen.



  5. #80
    Registrierter Benutzer Avatar von papillon92
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    Zitat Zitat von Absolute Arrhythmie Beitrag anzeigen
    Auswahl der Uni oder: das Sozialkriterium
    Ein Begriff, über den du hier im Wartezeitforum häufig stolpern wirst, ist das Sozialkriterium.
    Hochschulstart berücksichtigt dabei bei der Auswahl bestimmte Kriterien, die es einem Bewerber unmöglich oder sehr schwer machen, an einer weiter entfernten Uni zu studieren.
    Also bekommen Bewerber, die einen dieser Gründe (ich komme gleich noch dazu, welche das sind) nachweisen können, bevorzugt einen Platz an der Uni, die dem Wohnort am nächsten ist.

    Besonders bevorzugt werden Menschen mit Schwerbehinderung, sie erhalten das Sozialkriterium 1 und bekommen als erste einen Platz in Wohnortnähe. Meines Wissens nach muss der GdB min. 50% sein, um dieses SK (=Sozialkriterium) geltend zu machen, damit kenne ich mich aber nicht so aus.
    Als nächstes werden all jene bevorzugt, die verheiratet sind oder Kinder haben (SK 2).
    Dann sind die dran, die aus wirtschaftlichen, gesundheitlichen, ehrenamtlichen, etc (Liste auf hochschulstart.de) Gründen an den Wohnort gebunden sind. Hier reicht zum Beispiel ein unbefristeter Arbeitsvertrag für das magische SK 3, das an den meistens Unis ausreicht.
    Wenn du noch bei den Eltern wohnst, kannst du SK 4 beantragen, SK 5 haben dann alle anderen Bewerber, die keins der Kriterien für sich geltend machen konnten/gemacht haben.

    Und wie funktioniert das nun?
    Nachdem du also (hoffentlich) die ausreichende Zahl an Wartesemestern gesammelt hast und deine Note auch gereicht hat, wirst du nach der ersten Runde der Zulassung in einen Topf mit allen anderen über die wartezeit zugelassenen geworfen.
    Du hast in dieser zweiten Instanz keinen Vorteil mehr, wenn du länger gewartet hast, dafür einen gewissen Vorteil, wenn du eine gute Abinote hattest.

    In dieser Runde werden alle Zugelassenen an die Studienorte verteilt. Da geht es zuerst nach dem Sozialkriterium. Alle mit SK1 bekommen nen Platz an "ihrer" Uni, dann alle mit SK2, usw.
    Da sich an manchen Unis (zb Köln, Berlin) viele ortsgebundene leute bewerben, ist es dort schwierig bis unmöglich ohne gutes SK einen Platz zu bekommen.
    Die Plätze sind dort einfach schon voll, wenn noch Bewerber übrig sind...
    Unter Bewerbern mit gleichem SK gilt dann noch als nachrangiges Kriterium die Durchschnittsnote.
    Also zusammenfassend:
    -SK1 sticht SK2 sticht SK3 sticht SK4 sticht SK5
    -SK1 mit DN 3,9 sticht SK4 mit 1,8
    -SK5 mit 2,0 sticht SK5 mit 2,5
    Ich hab noch eine kleine Ergänzug zur Änderung des Originalbeitrags:

    Der Nachweis der Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz bei den Eltern bzw. einem Elternteil wird seit dem Wintersemester 2015/16 in der Quote nach Wartezeit für die Ortsverteilung nicht mehr berücksichtigt. Dadurch entfällt das bisherige Sozialkriterium 4 und es werden insgesamt nur noch vier statt fünf Sozialkriterien angewendet.
    (Quelle: hochschulstart.de)



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