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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,
    ich habe eine etwas kompliziertere Frage zu dem AdH - speziell dem Nachrückverfahren. Meine beiden Wunschunis sind Freiburg (OP 1) und München (OP 2). Durch den TMS habe ich in Freiburg einen Schnitt von 1,1 und in München 1,0.
    Vor ein paar Tagen habe ich in einem Forum gelesen, dass beispielsweise in Freiburg nach der ersten und zweiten Stufe des AdHs nur Leute zugelassen wurden, die einen Schnitt von 1,0 vorzuweisen hatten. Durch das Nachrückverfahren konnten jedoch im Nachhinein auch Leute zugelassen mit einem Schnitt von 1,0 zugelassen werden. Es wird also knapp für mich werden ...
    Jetzt ist es aber so, dass ich bei den anderen Unis, die ich an 3.-6. Stelle genannt habe wirklich gute Chancen habe. Ich gehe jetzt mal von dem Szenario aus, dass ich in der zweiten Stufe (24.09.2014) die Zulassung für eine dieser Unis bekomme und ich mich vor dem Nachrückverfahren (~ 8.10.) entscheiden muss, ob ich den Studienplatz annehmen werde.
    Eigentlich würde ich aber gerne an eine meiner beiden Wunschunis, bei denen ich im Nachrückverfahren eine Chance hätte. Bin ich dann durch meine Zusage für die andere Uni automatisch vom Nachrückverfahren an den anderen Unis ausgeschlossen?
    Ich hoffe, dass ihr mein Problem verstehen konntet.



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  2. #2
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Wenn du nen Platz an ner anderen Uni kriegst, bist du aus dem Verfahren raus. Wenn du den Platz ablehnst, bist du allerdings auch raus.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ah ok, danke! Dann habe ich es also richtig verstanden ... Den Studienplatz abzulehnen möchte ich natürlich nicht riskieren, auch wenn ich dann nicht zu meiner Wunschuni komme.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Ich könnte mir aber sehr gut vorstellen, dass du so oder so schon an deine 2. OP (München) angenommen wirst. Da hast du ja noch 1 Zehntel "Luft" zum letzten Jahr, da war es ja 1,1.



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