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  1. #1
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    Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
    § 30 Mündlich-praktische Prüfung
    (1) Die mündlich-praktische Prüfung findet an zwei Tagen statt. Sie dauert an beiden Tagen bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten je Prüfling. Am ersten Prüfungstag erfolgt die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung.
    (2) Dem Prüfling sind praktische Aufgaben aus den klinisch-praktischen Fächern zu stellen. Dabei sind auch klinisch-theoretische und fächerübergreifende Fragestellungen sowie Fragestellungen aus Querschnittsbereichen einzuschließen. Die mündlich-praktische Prüfung erstreckt sich auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem der Prüfling seine praktische Ausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 erfahren hat.

    Wird nach der neuen Approbationsordnung jetzt nur noch in 3 Fächern geprüft oder weiterhin ein Fach zugelost?

    § 15 Mündlich-praktische Prüfung
    (1) Der mündlich-praktische Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung werden jeweils vor einer Prüfungskommission abgelegt. Die Prüfungskommissionen werden von der nach Landesrecht zuständigen Stelle bestellt. Die Prüfungskommissionen bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden und
    2. beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus mindestens drei, höchstens vier weiteren Mitgliedern.
    Für den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder sind Stellvertreter zu bestellen. Als Vorsitzende, weitere Mitglieder und Stellvertreter werden Professoren oder andere Lehrkräfte der Fächer, die Gegenstand der Prüfung sind, bestellt. Als Mitglieder der Prüfungskommission für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung können stattdessen auch dem Lehrkörper einer Universität nicht angehörende Ärzte, wie Fachärzte für Allgemeinmedizin oder anderer Fachgebiete, bestellt werden.

    Ich dachte zuerst die Prüfungskommision bestünde aus 3 Mitgliedern, aber anscheinend sind es weiterhin mind. 4. Also Vorsitzender + mind. 3 höchstens 4 weitere Mitglieder => D.h. es wird wohl weiterhin in 4 Fächern geprüft.

    Hat jemand offizielle Infos, wie viele Fächer im dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung geprüft werden?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Laelya
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    Das steht doch schon lange so in der prüfungsordnung. Es bleibt bei vier Fächern



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  3. #3
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    @Laelya: Naja, sie haben schon ein bisschen den Wortlaut geändert. In der alten Approbationsordnung stand, dass sich der Prüfungsinhalt MINDESTENS auf die Innere, Chirurgie und das Wahlfach bezieht. Dieses mindestens oder im jeden Fall oder was auch immer ist jetzt weggefallen.

    Bei uns wurde auch gemunkelt, dass es angeblich nur noch in den drei Fächern seien soll. Aber offizielle Infos gibt's dazu nicht. Wenn man aber nach der Prüfungskommission gehen würde, dann dürften es auch 5 Fächer sein??



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Laelya
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    okay, das wusste ich nicht. bei uns steht sowohl nach alter AO (also mdl und shrftl nach PJ) als auch nach neuer AO der gleiche Wortlaut auf der LPA-Seite. Ich hatte mir diese Frage nämlich schon letztes Jahr gestellt und eben diese (meine) Antwort bekommen Ich denke daran wird sich bisher nichts geändert haben....aber ich lasse mich sehr gerne eines besseren Belehren



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  5. #5
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    Ja, wie gesagt, ist ja auch nur eine Vermutung. Wir haben praktischerweise gar keine Website vom LPA

    Nur wenn man den Originalwortlaut der Prüfungsordnung anschaut, ist da eben ein "mindestens" verschwunden. Ich kann nur leider die ursprüngliche Approbationsordnung, die ich da letztes Jahr mal zu hatte nicht mehr finden, ist wohl aktualisiert worden.

    Aber vermutlich wird sich nichts dran ändern, auch wenn ich das seeeeeehr schade finde....

    EDIT: Hab's gefunden.

    Alter Text:

    Der mündlich-praktische Teil der Prüfung bezieht sich in jedem Fall auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem der Prüfling seine praktische Ausbildung nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 erfahren hat.

    Neuer Text:

    Dem Prüfling sind praktische Aufgaben aus den klinisch-praktischen Fächern zu stellen. Dabei sind auch klinisch-theoretische und fächerübergreifende Fragestellungen sowie Fragestellungen aus Querschnittsbereichen einzuschließen. Die mündlich-praktische Prüfung erstreckt sich auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem der Prüfling seine praktische Ausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 erfahren hat.

    Dafür steht aber noch ganz viel weiterer Kram drin, den man können muss (Gesprächsführung, Pathologie, Prävention, Rehabilitation usw. usw....)
    Geändert von Elena1989 (20.08.2014 um 18:26 Uhr)



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